Maskenpflicht im Supermarkt – Die neue Maßnahme der Regierung und ihre Wirkungsmöglichkeit

Die neuen Maßnahmen als Video:

Ab Mittwoch gilt in allen Supermärkten die Pflicht eine Atemschutzmaske zu tragen. Die Masken sollen ab Mittwoch an den Eingängen der Geschäfte zu erwerben sein. Verpflichtend werde das Tragen der Masken, sofern Supermärkte diesen vor dem Eingang auch anbieten werden. Personen ohne Atemschutzmaske dürfen dann keinen Supermarkt mehr betreten. Das verkündete Bundeskanzler Kurz am Montagmorgen als die nächste Maßnahme um das Coronavirus aufzuhalten. Kurz sagte er habe früher bei Spaziergängen Maskenträger aus asiatischen Ländern auch befremdlich empfunden. Die Maßnahme sei aber wichtig. Ziel bleibt: „Die Maßnahmen müssen die Ausbreitung weiter drücken. Der Replikationsfaktor muss in Richtung Null verlaufen“. Die Masken seien kein perfekter Schutz. “Aber es kommt dadurch nicht so schnell zu einer Übertragung durch die Luft.”, sagte Kurz. Die Atemschutzmasken werden in den Supermärkten erhältlich sein.

Vizekanzler Kogler präzisierte die Masken seien auch ansonsten zu tragen.

„Es geht darum, das Leben anderer zu schützen.“

In den ostasiatischen Ländern Japan, Südkorea und China gehört das Tragen von Masken seit der Coronapandemie zum Alltagsbild. In China war während der Quarantänemaßnahmen im Februar das Tragen von Atemschutzmasken im öffentlichen Raum Pflicht. Die Masken können eine Ansteckung allerdings nicht verhindern. Die N-95-Masken die ab Mittwoch in den Supermärkten ausgegeben werden schützen den Träger nicht wirksam vor den Coronaviren, da diese mit 0,12 Mikron zu klein sind. Sie können aber beim Husten oder Niesen von Infizierten das Ansteckungsrisiko für die anderen Menschen verringern.

Derzeit sind 9125 Menschen in Österreich infiziert. 108 Menschen sind am Coronavirus gestorben.

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