Seit 10. April werden die Grenzen zu allen Nachbarstaaten Österreichs kontrolliert. Die Einreise ist derzeit nur mit einem ärztlichen Zeugnis möglich. Das Zeugnis darf maximal vier Tage alt sein und dient als Nachweis, dass man keinen Coronavirus hat. Ohne dieses Zeugnis wird die Einreise verweigert.
Österreich verlängert die Grenzkontrollen bis zum 31. Mai 2020. Österreichern ist die Einreise nach Österreich erlaubt. Sie sind aber zu einer 14-tägigen Quarantäne verpflichtet.
Studenten aus dem Südtirol dürfen einreisen. Ebenso Saisonarbeitskräfte und ausländische Jagdpächter. Die Jagdpächter brauchen weder ein ärztliches Attest noch müssen sie nach der Einreise in Quarantäne. Für sie reicht die Vorlage eines Jagpachtvertrages. Weiters dürfen Verwandte einreisen, um kranke Familienangehörige, die eigenen Kinder oder den Lebenspartner zu besuchen. Dazu muss das Familienverhältnis bei der Einreise „glaubhaft gemacht werden“.
In der Schweiz verlangte die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats, dass die Grenzen schrittweise wieder geöffnet und die Personenfreizügigkeit mit der EU wiederhergestellt wird. Der Nationalrat nahm diese Vorgabe letzten Mittwoch mit 129 zu 49 Stimmen an. Der Bundesrat der Schweiz hat aber keine Öffnung beschlossen und setzt auf einen restriktiven Kurs. Derzeit dürfen nur Schweizer und Liechtensteiner, Ausländern mit Aufenthaltserlaubnis oder Grenzgänger mit einer Stelle in der Schweiz einreisen. Ebenso hat die österreichische Regierung der Öffnung zur Schweiz keine Priorität verliehen. Der Regierung Kurz geht es vor allem um eine Öffnung nach Deutschland und damit einer Öffnung für deutsche Touristen. Dies wiederum lehnt Deutschland mit dem Verweis auf Ischgl ab. So wird sich bis zum Sommer an den Grenzen keine Öffnung einstellen und ein Datum für offene Grenzen fehlt weiterhin.