Liechtenstein: Öffnung von Bildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen

Regierungsrat Mauro Pedrazzini, Regierungsrätin Dominique Hasler
und Arnold Kind, Leiter des Schulamtes, haben über das
weitere Vorgehen für die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den
Bildungseinrichtungen und die Öffnung von Kinderbetreuungseinrichtungen
informiert. Zudem wurden verschiedene Präzisierungen zu den ab dieser Woche anstehenden Lockerungen gemacht.


Bislang wurden insgesamt nach wie vor 82 Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, positiv auf COVID-19 getestet. Die Regierung setzt weiterhin alles daran, eine unkontrollierte Ausbreitung des Coronavirus und damit eine Überlastung des Gesundheitswesens zu verhindern.

Schrittweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts

Ab dem 11. Mai 2020 wird der Präsenzunterricht an den öffentlichen Kindergärten, Primar- und Sekundarschulen sowie den von der Regierung bewilligten Privatschulen schrittweise – in kleinen Gruppen – wieder aufgenommen. Während der Einführungswoche wird der Fernunterricht somit um erste Präsenzveranstaltungen ergänzt. Ab dem 18. Mai 2020 findet der Unterricht unter Einhaltung von Schutzmassnahmen und mit gewissen Einschränkungen wieder in den Schulen statt. Ebenfalls nehmen ab dann die ausserhäuslichen Kinderbetreuungseinrichten ihren Betrieb wieder auf. Das Heilpädagogische Zentrum kann aufgrund der besonderen Ausgangslage vom erstellten Zeitplan abweichen. Der Schutz der Gesundheit steht trotz der schrittweisen Lockerung weiterhin an erster Stelle. Die Regierung hat am Dienstag die vom Schulamt erarbeiteten Vorgaben betreffend die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichtes zur
Kenntnis genommen. Ziel dieser Vorgaben ist, den Schulen einen Rahmen für die Erarbeitung schulspezifischer Umsetzungspläne zu geben. Sie dienen einerseits der Umsetzung des gesundheitlichen Schutzkonzeptes und tragen andererseits schulorganisatorischen Notwendigkeiten Rechnung. Die Ausarbeitung der Vorgaben erfolgte in enger Abstimmung mit Fachleuten aus den Bereichen Gesundheit und Bildung.

Altersgerechte Anwendung der Hygienemassnahmen

Im Kindergarten und auf den ersten beiden Stufen der Primarschule ist die
Einhaltung der Hygienemassnahmen altersgerecht anzuwenden. Auch in der dritten bis fünften Stufe wird der Präsenzunterricht mit allen Schülerinnen und Schülern stattfinden, jedoch unter Einhaltung von Distanzregeln, was Gruppenteilungen bedingt. Auf der Sekundarstufe findet eine Kombination von Präsenz- und Fernunterricht statt. Aufgrund der besonderen Situation kann von schulorganisatorischen Vorschriften auch abgewichen werden, insbesondere von der Lektionentafel und dem Wochenstundenplan, beispielsweise im Sport- oder Kochunterricht. Klassen und Gruppen werden nicht durchmischt sowie sämtliche Aktivitäten mit höheren Übertragungsrisiken vermieden. Erwachsene, die nicht in
den Schulbetrieb involviert sind, müssen den Besuch des Schulhausareales im Vorfeld anmelden. Auch wenn der Schülertransportdienst gemäss öffentlichem Fahrplan und bisherigen Schulbusfahrplänen betrieben wird, sollte – falls möglich – der Schulweg zu Fuss oder mit dem Fahrrad zurückgelegt werden.

Durchführung der Maturaprüfungen

Die diesjährigen Maturandinnen und Maturanden werden im Vorfeld genau über die Prüfungsabläufe informiert. In den Prüfungsräumen gilt ein Sicherheitsabstand von zwei Metern und die gängigen Hygienemassnahmen sind einzuhalten. Die Rektorate des Liechtensteinischen Gymnasiums und der Berufsmaturitätsschule
Liechtenstein erarbeiten aktuell Konzepte für das Eintreffen der Maturanden, wodurch die Sicherheitsabstände auch hier gewährleistet sein
werden.

Sensibilisierungskampagne #HebenSorg

Jede Schulklasse der öffentlichen Regelschulen erhält vom Bildungsministerium ein Paket mit Plakaten und Flyern, welche auf die wichtigen Hygienemassnahmen aufmerksam machen: Gründlich Hände waschen, winken statt Hände schütteln, in die Armbeuge husten und niesen und wenn möglich Abstand halten. Das Paket beinhaltet zudem eine Anleitung zum richtigen Händewaschen. Die Sensibilisierung erfolgt
ferner unter dem Hashtag #HebenSorg in sozialen Medien und auf einer Webseite. Im Rahmen dieser Kampagne ist auch ein Live-Stream mit der Bildungsministerin geplant, in welchem Schülerinnen und Schüler Fragen stellen können.

Lockerungen durch Anpassung der COVID-19-Verordnung normiert

Die Regierung hat bereits vergangenen Donnerstag kommuniziert, dass die
Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus im Mai weiter gelockert werden. Die angekündigten Lockerungen wurden am Dienstag per Verordnung beschlossen. Demnach sind ab dem 15. Mai Gottesdienste wieder erlaubt. Entgegen der ersten Ankündigung erscheint es der Regierung angemessen, dass ab diesem Zeitpunkt auch
estattungen wieder ohne die Einschränkung auf den Familien- bzw. engen
Freundeskreis möglich sein sollen. Gastronomiebetriebe dürfen wieder öffnen, wobei vorgeschrieben ist, dass alle Gäste an Tischen sitzen müssen und die Tische mit maximal vier Personen oder Eltern mit Kindern besetzt werden dürfen. Auch muss ein Abstand von zwei Metern oder eine Abtrennung zwischen den Tischen gewährleistet sein. Im Unterhaltungs- und Freizeitbereich dürfen Museen, Bibliotheken und Archive sowie Sportzentren, Sportstätten und Fitnesszentren den Betrieb wieder aufnehmen. Sportanlagen und -betriebe dürfen nur für Aktivitäten
ohne Körperkontakt von Einzelpersonen und in Gruppen bis zu fünf Personen genutzt werden, für Trainings und Wettkämpfe von Profimannschaften und Leistungssportlern wurden gesonderte Regelungen getroffen. Für alle Bereiche, die von Lockerungen profitieren, gelten strenge Auflagen, die durch Schutzkonzepte geregelt werden.

Empfehlung zum Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr

Die Regierung unterstreicht nochmals, dass die konsequente Einhaltung eines Abstandes zu anderen Menschen von mindestens zwei Metern die beste Schutzstrategie ist. Wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann, sollen bauliche Massnahmen – wie beispielsweise der Einsatz einer Plexiglaswand – getroffen werden. Ist auch das nicht möglich, wird das Tragen von Masken empfohlen. Da bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrs das Abstandhalten nicht oder nur sehr schwer umgesetzt werden kann, empfiehlt die Regierung, dass alle Personen bei der Nutzung des öffentlichen Verkehrs Masken tragen.

Aktuelle Informationen unter www.regierung.li/coronavirus

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