Ab Montag Lockerung des Besuchsverbot an den Spitälern

Ab kommenden Montag wird das Besuchsverbot an den Krankenhäusern gelockert. Wie das gehandhabt wird, wird von der Krankenhausbetriebsgesellschaft derzeit ausgearbeitet.

Die 4×1 Regel soll Abhilfe schaffen. Pro Tag dürfen für maximal eine Stunde, eine Person besucht werden dürfen. Die Besucherinnen und Besucher müssen zuvor einen Gesundheitscheck durchlaufen. Am Eingang wird Fieber gemossen und ein Bogen über den Gesundheitszustand muss ausgefüllt werden.

Die „Vier mal eins – Regel“

Pro Tag – ein Besucher – eine Stunde. Wird also ein Patient von einem Freund besucht, darf später die Mutter des Patienten nicht mehr kommen. Der Patient ist quasi für die Einteilung der Besuche pro Tag verantwortlich. Somit gibt es zwischen Partnern oder Kinder kein Vorrang, wenn zuvor eine andere Person anwesend war.

Chaos am Eingang

Wie der Andrang am Eingang bestmöglichst vermieden werden kann, wird derzeit von der Krankenhausbetriebsgesellschaft ausgearbeitet. Weitere Infos sollen noch kommende Woche bekannt gegeben werden.

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