Von Lena Feurstein
Ein KLICK und hunderte- oder sogar tausende Follower können das Bild sehen.
Dies ist die Folge eines jeden Fotos das wir auf Facebook, Instagram & Co veröffentlichten.
Egal ob darauf ein schöner Urlaubsstrand oder die einjährige Tochter, die in Unterhose im Sandkasten spielt, zu sehen ist. Dass die Veröffentlichung gerade eines solchen Fotos später zum Beispiel zu Mobbing führen kann, ist den Eltern meistens nicht bewusst. Außerdem ist das Veröffentlichen von Bildnissen auf welchen berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden, gesetzlich verboten.
Unter dem Begriff „berechtigtes Interesse“ versteht der Oberste Gerichtshof (OGH) jene Interessen, die bei objektiver Prüfung als schutzwürdig angesehen werden oder nicht. Maßgeblich dafür ist der Gesamteindruck, den ein Betrachter gewinnt, nicht aber der subjektive Wille desjenigen, der das Bildnis veröffentlicht. Berechtigte Interessen eines Abgebildeten werden etwa dann verletzt, wenn von ihm ohne Zustimmung ein Bild verbreitet wird, das entwürdigend, herabsetzend, ent- bzw. bloßstellend wirkt, wenn dadurch das Privatleben (Intimsphäre) der Öffentlichkeit preisgegeben wird, oder ein Bild für Werbezwecke verwendet wird. In diesem Fall muss der Abgebildete der Veröffentlichung zustimmen.
Das bedeutet, dass auch Kinder das „Recht am Bild“ haben und der Veröffentlichung von Fotos, die ein berechtigtes Interesse verletzen, zustimmen müssen. Die Lehre und Rechtsprechung geht jedoch davon aus, dass von Personen unter 14 Jahren in der Regel keine wirksame Zustimmung eingeholt werden kann. Das Kind muss nämlich bezogen auf die konkrete Veröffentlichung über eine ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit verfügen. Ob auch Minderjährige der Veröffentlichung von Fotos, auf denen sie zu sehen sind, zustimmen können, ist gesetzlich nicht ausdrücklich geregelt. Im Falle des Fehlens einer Zustimmung des Kindes, kann die Zustimmung nicht durch die Eltern ersetzt werden.
Dies ist aber erst seit 2016 der Fall. Die Veröffentlichungen von süßen Kinderfotos können auch einen bitteren Beigeschmack haben.
Es ist immer daran zu denken, dass auch Kinder Rechte haben und diese Rechte speziell von Erwachsenen gewahrt werden müssen.
Der Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch meint zu diesem Thema: „Wir haben zu diesem Thema regelmäßig Anfragen mit der Bitte um Vermittlung, Information und Hilfe. Insbesondere bei Nachbarschaftskonflikten wegen spielender Kinder (Kinder werden fotografiert, was für diese sehr unangenehm ist) wenden sich Eltern an die kija. Solange diese Bilder nicht veröffentlicht werden und somit keine berechtigten Interessen des Abgebildeten verletzt werden, ist das rechtlich kein Problem, aber trotzdem für die betroffenen Kinder sehr unangenehm. Bei Jugendlichen sind zwei Themen immer wieder Thema: 1. Ich habe intime Fotos meinem Freund/meiner Freundin zugesandt. Die andere Person will die Fotos veröffentlichen. 2. Ich wurde fotografiert und weiß nicht was damit gemacht wird.
Wichtig sind aus den Erfahrungen bei der Kinder- und Jugendanwaltschaft folgende Punkte: Veröffentlichte Fotos dürfen die Abgebildeten nicht „bloßstellen“ oder „herabsetzen“. Wenn dies der Fall ist kann auch rechtlich dagegen vorgegangen werden.
Sehr wichtig ist allerdings, dass man selbst nicht intime Fotos von sich an die Freundin/den Freund übermittelt – auch wenn man noch so darum gebeten wird oder verliebt ist. Und bevor man ein Foto veröffentlich ist die Frage zu stellen: „Möchte ich eine solche Aufnahme auch von mir selbst im Netz haben?“ In jedem Fall sollte man vorher bei der/dem Betroffenen nachfragen! Die letzte Empfehlung geht an die Eltern: Familienfotos bzw. Abbildungen der eigenen Kinder gehören nicht auch Facebook, Instagram und Co sondern sollten nur an jene Personen übermittelt werden, von denen man auch möchte, dass sie die Bilder sehen können.“
Auch einige Jugendbotschafterinnen der Caritas Auslandshilfe Vorarlberg haben ihre ganz persönliche Meinung zum Thema „Recht am Bild“ von Kindern abgegeben:
Wir sind uns alle einig, dass Eltern keinerlei böse Absichten pflegen, wenn sie Fotos von ihren Kindern online stellen. Im Gegenteil, man ist stolz auf sein Kind und möchte das auch der Welt zeigen. Nur weil sich Eltern gerne online präsentieren, heißt das noch lange nicht, dass Kinder dem genauso nacheifern wollen. Der Trend geht in eine ganz andere Richtung: Heutzutage beginnt die Darstellung seines Kindes bereits in der Schwangerschaft, in welcher Ultraschallfotos in den sozialen Netzwerken veröffentlicht werden.
Im Laufe der Weiterentwicklung des Kindes blühen so manche Eltern erst recht als Fotografen auf. Die ersten Schritte, das erste Mal erfolgreich aufs Töpfchen gehen – alles wird auf Bildern festgehalten und freudig online gestellt. Nicht selten erreichen auch jene Bilder das Internet, in denen Kinder unbekümmert, frei und nackig auf der Wiese herumrennen. Was für Kinder in jenem Moment ein Glücksgefühl darstellt, kann sich Jahre später zu einem reinen Albtraum für sie entwickeln.
Lisa Schörgenhofer
Oft denken sich Eltern nichts dabei, wenn sie ein Bild ihres Kindes auf Social Media Plattformen posten. Dass dieses Bild das Kind jedoch Jahre später zum Opfer von Mobbing machen könnte, ist sicher nicht gewollt – wird aber trotzdem oft vergessen. Kinder können die Auswirkungen eines Bildes weder einschätzen noch zustimmen, dass es im Internet landet, deshalb ist es wichtig, dass Erwachsene das Recht am Bild, im sinne ihres wahrnehmen. Bevor man ein Bild eines Kindes posted, sollte man sich also lieber zweimal überlegen ob das Kind dieses in 10 Jahren immer noch passend finden würde, denn was einmal im Internet ist, kann man auch nie wieder vollständig von dort entfernen. Lilli Deutsch
Gerade zu Zeiten wie diesen, in denen das Internet und Social Media immer präsenter und bedeutender werden, sollten Kinder und Jugendliche darüber Bescheid wissen, wo im Netz Vorsicht geboten ist und welche Missgeschicke zu vermeiden sind, aber zugleich auch, welche Rechte sie besitzen. Ich finde es wichtig, dass Kinder und Jugendlich auch von diesem Recht Gebrauch machen und wissen, dass sie auch eine Stimme haben, wenn Bilder von ihnen veröffentlicht werden, bei denen sie in irgendeiner Art bloßgestellt werden und sich unwohl fühlen. Katharina Hohengartner
Ich bin der Meinung, dass es sehr unverantwortlich von den Eltern ist, ihr Kind freizügig oder in einem ungelegenem Moment zu fotografieren und es dann auf Social Media posten, da das Kind oft einfach noch zu jung ist, um so etwas zu verstehen oder entscheiden zu können. Klar ist es von jedem Elternteil die eigene Entscheidung ob sie ihr Kind der öffentlichen Welt präsentieren. Doch eigentlich hat doch jedes Kind ein Recht auf Privatsphäre. Ich finde, solche Bilder gehören erst veröffentlicht, wenn das Kind alt genug ist um dies selbst zu bestimmen. Theresa Schwärzler
Fotos von Kindern, die ihnen später unangenehm sein oder ihnen zum Verhängnis werden könnten, haben nichts auf sozialen Medien zu suchen. Sind die Fotos im Netz, sind sie potentiellem Missbrauch in verschiedenen Formen ausgesetzt: Die Fotos können nicht nur Grund für Mobbing werden, sondern auch auf Pädophilen-Seiten landen. Eltern stehen in der Verantwortung, die Persönlichkeitsrechte und Privatsphäre ihres Kindes zu schützen, solange das Kind dazu noch nicht in der Lage ist. Selbstverständlich können stolze Eltern die Fotos ihrer Kinder mit Familienmitgliedern teilen, doch ich halte es für problematisch, diese für die ganze Welt zugänglich zu machen. Sarah Spescha
Bilder von den eigenen Kindern online zu veröffentlichen, ist total in Ordnung. Die Eltern sollten jedoch darauf Acht geben, welche Bilder ihr Kind in Zukunft beeinträchtigen könnten. Manche Fotos können auch auf unangemessen Webseiten landen. Dass Kinder ihre Eltern später dafür zur Verantwortung ziehen, ist demnach völlig verständlich. Man muss schlussendlich nicht alles posten! Ayse Serve Semercio
„Dir ist auch nicht egal, wie die Welt morgen aussieht?“
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Foto Credit: Agentur Atypisch
Richtig! Ich finde es peinlich wie viele Eltern ihre Kinder in den sozialen Netzwerken vorführen. Noch peinlicher wenn dies Vorarlberger ÖVP Politiker machen. Geht gar nicht. Danke für den Beitrag.