AUA: Die Jungen zahlen

Von Gerald Loacker

Wir geben in unserer Rubrik Politik Politiker*innen aus Vorarlberg die Möglichkeit sich zu aktuellen Themen zu äußern. Mag. Gerald Loacker ist für die Neos Nationalratsabgeordneter.

Als Folge der Corona-Krise erhält die AUA 150 Millionen Euro von der Republik Österreich an direkter Staatshilfe.

Die Corona-Krise hat die Airline ins Trudeln gebracht, sodass mehrere Maßnahmen notwendig waren: Eine Personalreduktion um 1.100 Stellen und die Kürzung der Gehälter um im Schnitt 13% sind ein Teil davon. Unberührt bleiben aber die Zusatzpensionen der Altmitarbeiter, die in der Regel jeden Monat vierstellige Beträge ausmachen. 

Die ehemals staatlichen Austrian Airlines haben, wie andere frühere Staatsbetriebe, ein beamtenähnliches Pensionssystem mit in ihr marktnäheres Dasein gebracht. Bis zu 80% der Bezüge konnten Mitarbeiter mit Diensteintritt vor 2012 als Pensionsanspruch erwerben. Für ein Unternehmen ist das auf Dauer natürlich eine enorme Belastung. Mit Betriebsvereinbarung hat daher die AUA diese betrieblichen Pensionen in eine Pensionskasse ausgelagert. Das hätte so funktionieren sollen, dass die AUA während des Dienstverhältnisses die Beiträge an die Pensionskasse zahlt, in der Pension kommt dann das Geld aus der Pensionskasse und die AUA geht das nichts mehr an. Dabei wurde ein sogenannter „Rechnungszins“ von 6,5% vereinbart. Das heißt, dass eine durchschnittliche Wertentwicklung des Pensionskassenvermögens von 6,5% pro Jahr angenommen wurde. Ein OGH-Urteil (9 ObA 92/10k) stellte aber fest, dass für die Mitarbeiter, die schon am 31.12.1994 dem Mitarbeiterstand angehörten, auch eine Nachschusspflicht von Seiten der AUA besteht. Das bedeutet, wann immer die Performance der Pensionskasse nicht ausreicht, um den 6,5%-igen Rechnungszins zu decken, muss die AUA Geld nachschießen, damit die betroffenen Zusatzpensionen der Altmitarbeiter nicht sinken. Für diese Nachschüsse muss die AUA in ihrer Bilanz eine Rückstellung bilden, die laut Berichterstattung des Kurier (08.06.2020) rund EUR 120 Millionen beträgt und die Nachschusspflicht für die Zusatzpensionen einer bescheidenen Gruppe von, je nach Quelle, 160 Personen (Kurier) oder 550 Personen (Ö1) sichern soll.

Im Ergebnis heißt das für das Rettungspaket: Stellenabbau und Gehaltskürzungen bei den aktiven Mitarbeitern, aber Zuschüsse für die Pensionen der Alten.

Es steht zu erwarten, dass im Jahr 2021 ein beachtlicher Millionenbetrag als Nachschuss in die Pensionskasse fließt. Das wiederum funktioniert die Staatshilfe für die Airline zu einer Staatshilfe für die Zusatzpensionen von bessergestellten Altmitarbeitern um. Es zahlen die Jungen – im Betrieb genauso wie unter den Steuerzahlern.

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