Die fürstliche Regierung hat gestern Freitag, 3. Juli 2020 entschieden, dass für den öffentlichen Verkehr ab Montag, 6. Juli 2020, eine Maskenpflicht eingeführt wird. Zudem müssen sich Einreisende aus gewissen Gebieten in Quarantäne begeben.
Nachdem in Liechtenstein seit dem 24. April 2020 keine zusätzlichen
COVID-19-Erkrankungen mehr zu verzeichnen waren, wurde am Donnerstag ein zusätzlicher Fall gemeldet. Insgesamt liegen damit 83 laborbestätigte Fälle von Personen, die in Liechtenstein wohnhaft sind, vor.
Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr
Der Schweizer Bundesrat hat in dieser Woche verschiedene Massnahmen getroffen, um eine erneute Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern. So wird schweizweit eine Maskenpflicht für den öffentlichen Verkehr eingeführt. Die Regierung hat bereits vor längerer Zeit eine dringende Empfehlung zum Tragen von Masken im öffentlichen Verkehr ausgesprochen, da dort der empfohlene Abstand oft nicht
eingehalten werden kann. Diese Empfehlung wurde wenig befolgt und wird daher nun durch eine Maskenpflicht ersetzt. Personen ab 12 Jahren müssen ab Montag, 6. Juli 2020, in Zügen und Bussen eine Maske tragen. Die angepasste Verordnung wurde am 3. Juli 2020 publiziert.
Quarantäne für Reisende aus gewissen Gebieten
In Anlehnung an den entsprechenden Entscheid in der Schweiz müssen sich Personen, die nach Liechtenstein einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tage vor der Einreise in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus aufgehalten haben, ab Montag, 6. Juli 2020, für zehn Tage in Quarantäne begeben. Betroffene Personen müssen damit rechnen, dass sie während dieser Quarantäne keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung oder eine andere Entschädigung haben. Zudem müssen sie sich innerhalb von zwei Tagen nach der Einreise beim Amt für Gesundheit melden (Telefon +423 236 73 46).
Liechtenstein übernimmt dabei die entsprechende Liste der Schweiz, auf welcher Staaten und Gebiete mit erhöhtem Ansteckungsrisiko aufgeführt sind. Gegenwärtig sind dies Argentinien, Armenien, Aserbaidschan, Bahrain, Belarus, Bolivien, Brasilien, Cabo Verde, Chile, die Dominikanische Republik, Honduras, Irak, Israel, Katar, Kolumbien, Kosovo, Kuwait, die Republik Moldau, Nordmazedonien, Oman, Panama, Peru, Russland, Saudi-Arabien, Schweden, Serbien, Südafrika, die Turks- und Caicos-Inseln sowie die Vereinigten Staaten von Amerika. Das Schweizer Bundesamt für Gesundheit führt diese Länderliste und passt diese regelmässig an. Die Anpassungen gelten jeweils auch für Liechtenstein.