Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?

Symbolbild: Pixabay

2017 wurden 28.109 Strafen wegen Alkohol am Steuer verhängt. Dies bedeutet einen Anstieg von 0,8% im Vergleich zum Vorjahr. Gleichzeitig nahm die Zahl der Alkoholkontrollen (Alkomattests und Alkoholvortests) gegenüber 2016 um 2,8% zu. Mag. Sascha Flatz, Rechtsanwalt in Wien, gibt dazu Auskunft.

Zulässige Höchstgrenzen:

Grundsätzlich darf in Österreich gemäß § 14 Abs. 8 Führerscheingesetz ein Kraftfahrzeug nur in Betrieb genommen, oder gelenkt werden wenn beim Lenker der Alkoholgehalt des Blutes weniger als 0,5 g/l (0,5 Promille) oder der Alkoholgehalt der Atemluft weniger als 0,25 mg/l beträgt. Diese Grenze kann allerdings in Sonderfällen geringer sein, wie beispielsweise innerhalb der dreijährigen Probezeit. In dieser Zeit gilt für Lenker eines Kraftfahrzeuges eine Höchstgrenze von 0,1 Promille. Diese Höchstgrenze von 0,1 Promille gilt gemäß § 20 Abs 4 FSG auch für Bus- und Lastkraftwagenfahrer. Für Radfahrer und Fahrer eines E-Scooters gilt gemäß § 5 StVO übrigens eine Höchstgrenze von 0,8 Promille Alkoholgehalt im Blut

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer?:

Was es bei Alkohol am Steuer noch zu beachten gibt:

Wenn Sie am Steuer positiv auf Alkohol getestet wurden:

Wie Sie selbst sehen können, hat die Behörde bei der Verhängung der Strafe wegen Alkohol am Steuer sowie der Entscheidung über die Dauer des Entzuges des Führerscheins einen erheblichen Spielraum. Die Beratung mit einem Rechtsanwalt ist aufgrund des großen Ermessensspielraumes der Behörde in jedem Fall zu empfehlen.

Zusätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie am Alternativen Bewährungssystem (ABS) teilnehmen, um vorzeitig wieder den Führerschein zu erhalten. Durch den Einbau einer atemalkoholgesteuerten Wegfahrsperre in Ihrem Fahrzeug, kann Ihnen die Lenkerberechtigung bereits nach der Hälfte der Entziehungsdauer wieder erteilt werden.

Ich kann durch das Erheben einer Vorstellung und einer Beschwerde eine erhebliche Reduzierung der Strafe und der Entzugsdauer erreichen. Zudem unterlaufen den Behörden auch häufig formelle Fehler, die zu einer Aufhebung der Strafe durch ein Rechtsmittel führen können.

Dieser Artikel soll lediglich eine kurze Übersicht darstellen und ist ohne Gewähr. Sofern Sie weitere Fragen haben oder anwaltliche Hilfe benötigen, können Sie mich jederzeit gerne telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Mag. Sascha Flatz, Rechtsanwalt und Verteidiger in Strafsachen in 1010 Wien, Rathausstraße 5/3.

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