Flexibel und unbeschwert mit dem Auto reisen – bei ordnungsgemäßer Vorkehrung vor Fahrantritt.
Viele Österreicher entscheiden sich aufgrund der aktuellen Lage besonders in diesem Sommer, einen Urlaub per Autoreise zu buchen. Dazu empfiehlt es sich, einige Vorkehrungen zu treffen, vor allem wenn die Reise ins Ausland geht.
In vielen Ländern ist es nicht mehr zwingend notwendig, aber die Grüne Versicherungskarte wird noch häufig im Ausland verlangt, denn sie ist der international anerkannte Nachweis, dass ein Auto ordnungsgemäß versichert ist.
- Mehr Info dazu: Wozu braucht man die Grüne Karte?
Europäischer Unfallbericht
Ein weiteres wichtiges mitführendes Dokument ist der Europäische Unfallbericht, dieser erleichtert die Unfallaufnahme, vor allem wenn keine Polizei notwendig ist wie bei reinen Sachschäden.
Auch sollte man sich im Vorfeld informieren, welche Grundausstattung für Autos verpflichtend ist. In Österreich ist Warnweste, Warndreieck und Verbandszeugs mitzuführen, im europäischen Ausland sind jedoch teils andere Utensilien verpflichtend. In einigen Ländern sind diese außergewöhnlich, sodass man eventuell erst in den Fachhandel muss. Auch bei angemieteten Leihautos in Urlaubsländern ist dies dringend angeraten, vorab zu kontrollieren.
- Mehr Info dazu: Mitführpflichten für Autofahrer
Unfall – Maßnahmen setzen:
Sollte es doch zu allem Übel zu einen Unfall kommen, ist richtiges Reagieren angesagt:
Die Unfallstelle absichern, Warnweste anlegen und sofern jemand verletzt ist, ist grundsätzlich die Polizei zu verständigen. Innerhalb Österreich ist dabei eine Gebühr von 36 € für die Unfallaufnahme zu verrichten, bei Unfällen mit Personenschaden entfällt diese. Gibt es keine Verletzungen und alle Beteiligten können ihre Daten austauschen, ist keine Ordnungsmacht notwendig.
Die Unfallendlage der Fahrzeuge sollte dokumentiert werden, denn dies erleichtert in einem Streitfall die Verschuldensbeurteilung:
- Bremsspuren
- Verkehrszeichen notieren
- Unfallendlage fotografieren
- Namen, Adresse bzw. E-Mailadresse und Telefonnummer der Zeugen notieren.
Unfälle im Ausland
- Dokumente, welche man nicht versteht, nicht unterzeichnen!
- Im Ausland gelten jeweils andere Regeln
Hier ist es immer ratsam, die Polizei zu informieren. Hat der Unfallgegner zum Beispiel eine italienische oder deutsche Zulassung, gibt es in Österreich für die Schadensregulierung beauftragte Versicherungen, welche die Ausländische vertreten. Man muss sich daher nicht an die ausländische Versicherung wenden (oft gibt es Sprachbarrieren), sondern kann die Ansprüche an den Schadenregulierungsbeauftragen in Österreich richten. Jede Versicherung bietet ihre Notfallkarte an, das heißt, diese sollte am besten im Auto aufbewahrt werden.
Nicht vergessen: Das „Pickerl“ darf in Österreich 4 Monate überzogen werden, in Ausland mitunter nicht.
Und bei weiten Strecken regelmäßig Pausen einlegen!