Am Donnerstag stellten Justizministerin Alma Zadić, die Klubobrau der Grünen Sigi Maurer, Verfassungsministerin Karoline Edtstadler sowie Frauen- und Integrationsministerin Susanne Raab ein Gesetzespaket gegen „Hass im Netz“ vor.
Mit den Änderungen sollen die großen Social Media-Plattformen wie Youtube, Instagram, Facebook und Twitter bei der Verfolgung und Löschung beleidigender Inhalte sowie Hasspostings stärker zur Verantwortung gezogen werden. Die neuen Gesetze gelten für Plattformen mit mehr als 500 000 Euro Umsatz. Anbieter von Kommunikationsplattformen treffen die Verpflichtungen dieses Bundesgesetzes nicht, wenn die Anzahl an registrierten Nutzern 100.000 nicht überschreitet und wenn der mit dem Betrieb der Kommunikationsplattform erzielte Umsatz nicht mehr als 500.000 Euro beträgt. Zudem sind Anbieter von Plattformen zur Vermittlung von Waren und Dienstleistungen, nicht gewinnorientierte Online-Enzyklopädien sowie Medienunternehmen, die in unmittelbaren Zusammenhang mit ihren journalistisch gestalteten Angeboten Kommunikationsplattformen bereitstellen, von den Verpflichtungen dieses Gesetzes explizit ausgenommen. Wikipedia und amazon sind von den neuen Regelungen also ausgenommen.
Die Social Media-Plattformen müssen „unverzüglich“ löschen, wenn eine Rechtswidrigkeit bereits für einen juristischen Laien eindeutig ist. Für die Prüfung eines Postings hat die Plattform in Zukunft sieben Tage Zeit. Verstoßen die Plattformen gegen das Gesetz, drohen hohe Geldstrafen bis zu 10 Millionen Euro.
Weiters wird „Upskirting“ – also das verdeckte Fotografieren des Intimbereichs unter dem Rock einer Frau – ein Strafbestand. Verhetzung wird nicht nur strafbar wenn sie sich gegen Bevölkerungsgruppen ist, sondern auch wenn gegen einzelne Personen gehetzt wird. Cybermobbing wird gesetzlich neu definiert. Bloßstellungen, schwere Beleidigungen, Drohungen und Belästigungen erfüllen den Strafbestand nun schon ab dem ersten Posting und nicht erst bei „fortgesetzten“ Handlungen seitens des Täters.
Der Entwurf des Bundesgesetzes findet sich hier: https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/tris/de/index.cfm/search/?trisaction=search.detail&year=2020&num=544&mLang=DE
Das Landeskriminalamt Niedersachsen (https://www.lka.polizei-nds.de/praevention/aktuellewarnmeldungen/gegen-hass-und-hetze-im-netz-113516.html) hat wertvolle Tipps zum Umgang mit Hate speech gegeben:
- Kommentare direkt bei denjenigen ansprechen, die sie gepostet haben. Gezielt nachfragen, warum diese Kommentare „sein müssen“. Gegebenenfalls Beispiele und Fakten verlangen.
- Angemessener Humor kann ausufernde Diskussionen verkürzen bzw. beenden.
- Gegen Hasskommentare sinnvoll argumentieren (z B. geprüfte Quellen liefern).
- Lenkt vom Thema ab und bringt was Neues.
Hasskommentare und Beweise sammeln
- Screenshot erstellen – entweder direkt am Computer, im Browser und auf dem Smartphone.
- Hassbotschaften speichern – z. B. die Chatverläufe per E-Mail schicken oder herunterladen.
- E-Mails und Sprachnachrichten nicht löschen (mögliches Beweismaterial).
- Anzeigen und Melden Strafanzeige erstatten und Webseiten mit „Hatespeech“ bzw. Hassreden an entsprechende Beschwerdestellen melden!