18:37 – Update Redaktion
Die 51-Jährige Niederländerin wurde heute zu 12 Jahren Haft schuldig gesprochen – das haben die acht Geschworenen einstimmig beschlossen. Zudem muss die Angeklagte 2.000 Euro Teilschmerzensgeld bezahlen. Das Motiv: mit der versuchten Tötung wäre die Dame schneller an ihr Erbe gekommen.
Da die Angeklagte wusste, dass der Landwirt jederzeit sein Testament ändern konnte, musste sie das Sterben des Landwirts „beschleunigen“. Gott sei Dank ging die Rechnung nicht auf.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Richter betonte in seiner Rede, dass so eine Tat heimtückisch seie. Das Strafausmaß wirkte sich mildernd aus da es „nur“ bei versuchtem Mord war. Der 82-Jährige Landwirt und deren Angehörige sind wohlauf.
Aus Feldkirch, Gsi-News Redakteur Philipp Braun
13:22 Update Redaktion:
Das Opfer belastet die Angeklagte sehr. In einem mehrstündigen Video des Opfers – welches bereits im Vorfeld aufgezeichnet wurde, gibt der Mann an, er sei von der 51-Jährigen Dame genötigt worden, sie und ihren Sohn als Erbe einzutragen. „Ich kann es jederzeit wieder weg tun, dann ist es gelöscht“, dachte er. Darüber hinaus sagte der Landwirt, er seie kein Freund von Tabletten – auch die Schlaflosigkeit ist kein Thema für ihn. Zudem hätte er auch keine Probleme mit Alkohol, so beschrieb das die Angeklagte in Ihrer Aussage.
Die Niederländerin bestreitet nach wie vor jeglichen Vorwurf,
Heute Donnerstag ist der dritte Prozesstag rundum die 51-Jährige Dame welche im Herbst des vergangenen Jahres versucht haben soll, Ihren 82 Jährigen Vermieter anhand eines „Medikamenten-Cocktails“ zu ermorden. Im Falle einer Verurteilung gebührt der Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zehn bis zwanzig Jahren. Das Urteil wird im laufe des Nachmittags erwartet. Nach dem Schlussplädoyer beraten die Geschworenen.
11:22 Update Redaktion
Bereits jetzt am Vormittag wird die Aussage des 82-Jährigen Landwirtes per Video gezeigt – er selber muss nicht im Gericht erscheinen. Danach folgen die Schlussplädoyers. Die geschworenen beraten danach ob es Mord war oder nicht.
Laut Gerichtspsychiater Reinhard Haller, ist die Angeklagte zurechnungsfähig. Sie habe trotz Ihres Arbeitsunfalles im Jahr 2014, keine Krankhafte Depression.
Im Körper des Opfers wurde Schlaf- Beruhigungsmittel sowie auch Schmerzmittel gefunden. Die Dosierung war so hoch, dass sie auch medizinisch nicht „normal“ ist.
Die Angeklagte bekennt sich zum heutigen Zeitpunkt nicht schuldig.
Prozess: War es versuchter Mord? https://www.gsi-news.at/2020/09/15/versuchter-mord-an-82-jaehrigem/