Wie in den vergangenen Jahren wird auch für die kommende kalte Jahreszeit ein Heizkostenzuschuss für Personen bzw. Haushalte mit geringem Einkommen gewährt. Neu in diesem Jahr ist, dass der Heizkostenzuschuss bereits vorab auf der Homepage der Stadt Feldkirch online beantragt werden kann.
Das entsprechende Formular ist mit Beginn der Auszahlungsperiode unter feldkirch.at/heizkosten abrufbar. Eine genaue Anleitung und die Möglichkeit des Uploads aller notwendigen Unterlagen ist ebenso auf dieser Seite zu finden. Die Beantragung mittels Online-Formular ist der Corona-Pandemie geschuldet. Durch diese Form der Beantragung können sich die Antragssteller*innen selbst und andere vor Covid-19 schützen.
Die Möglichkeit der Beantragung vor Ort, im Bürgerservice, bleibt jedoch weiterhin aufrecht.
Auszahlung und Kriterien
Die Sonderregelung, dass der vom Land Vorarlberg gewährte Heizkostenzuschuss von 270 Euro seitens der Stadt Feldkirch um 50 Euro aufgestockt wird, gilt auch in dieser Heizperiode wieder. Die Auszahlung erfolgt per Überweisung; Barauszahlungen sind nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Nettoeinkommensobergrenze, um für den Heizkostenzuschuss in Frage zu kommen, beträgt für alleinstehende Personen für dieses Jahr 1.237 Euro. Für Ehepaare, Lebensgemeinschaften oder zwei in einem Haushalt lebende Erwachsene gilt die Einkommensgrenze von 1.895 Euro. Die Einkommensgrenze von Alleinerziehenden mit einem Kind liegt bei 1.515 Euro. Für jede weitere Person im Haushalt (insbesondere Kinder) werden je 215 Euro angerechnet. Die Vermögenssituation bleibt, wie in den vergangenen Jahren, gänzlich außer Betracht.
Nachweis
Sämtliche Einkommen bzw. zu leistende Unterhaltszahlungen sind durch aktuelle Unterlagen (z.B. Pensionsbezugsabschnitt, Gehaltszettel, Kontoauszug, Wohnbeihilfebestätigung, etc.) nachzuweisen.
Für etwaige Fragen stehen die Mitarbeiter des Bürgerservice gerne telefonisch unter der 05522/304-1242 zur Verfügung