Von Dr. Albert Wittwer
Zwar geht das Recht der demokratischen Republik Österreich vom Volk aus.
Man sollte annehmen, daß es das Gemeindevolk ist, dem die höchste Autorität bei Schaffung von Rechtsakten im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zukommt. Vor einem Jahr hat das Stimmvolk von Ludesch mit großer Mehrheit einen Liegenschaftsdeal vereitelt. Den der Abstimmung vorangegangenen Prozess der Meinungsbildung halte ich für umfassend und seriös. Vor einigen Tagen hat der Verfassungsgerichtshof das Stimmvolk brüskiert. Er hat Bestimmungen des Vorarlberger Gemeindegesetzes, die derartige Volksentscheide vorgesehen haben, und damit die Volksabstimmung, aufgehoben. Das Volk darf nur entscheiden, wenn der Gemeinderat es erlaubt. 2)
Formal geht es um die Flächenwidmung. Das ist eine Verordnung, also ein an alle gerichteter Rechtsakt. Die Widmung der unvermehrbaren Ressource Grund und Boden betrifft ja nicht nur den Eigentümer oder den Käufer, sondern die Gesellschaft, die Umwelt als Ganzes. Im Hintergrund geht es um ein großes Liegenschaftsgeschäft, den Verkauf von Landwirtschaftsflächen als Betriebsgebiet. Da die gelernten Vorarlberger das Grundbuch besser kennen als das Gebetbuch, brauche ich das nicht näher auszuführen. 3)
Die zuletzt in der Regierungskrise (Stichwort: Ibiza) bewährte Verfassung stellt den Grundsatz der repräsentativen Demokratie über die Volkssouveränität. Wir dürfen nur die Abgeordneten, die Gemeinderäte wählen, die dann weise und gütig über und für uns bestimmen. Gebetsmühlenartig wird von ihren Anhängern wiederholt, daß die Komplexität der zu behandelnden Fragen das Volk überfordere. Die Entscheidungen seien daher besser bei den Repräsentanten aufgehoben.
Die Schweiz beweist uns regelmäßig das Gegenteil. Eindrucksvoll zuletzt wie die Schweizerinnen und Schweizer das SVP-Referendum „maßvolle Zuwanderung“, in Wahrheit der Beginn eines Ausstieges aus Verträgen mit der Europäischen Union, in die Wüste geschickt haben. Sehr spannend wird die Abstimmung über die Konzernverantwortungs-Initiative am 29. November. Undenkbar, daß ein Parlament aus eigenem Konzerne, die im Ausland Waffen verkaufen, Menschenrechte verletzen und den Umweltschutz zu wenig beachten, aber im Inland (bescheiden) Steuern zahlen, etwas derartiges beschließt.
Was spricht gegen Plebiszite? Sie „sind das von Diktatoren bevorzugte Instrument einer pseudo-legalen, pseudo-demokratischen Selbst-Approbation.“ Die Diktatoren beherrschen die Medien, mit denen sie das Volk ungestört beeinflussen, das sie in ihren Vorhaben anschließend in Abstimmungen bestätigt. 4) Aber dankenswerterweise leben wir nicht in der Diktatur und der Qualitätsjournalismus verdient noch immer unser Vertrauen.
Und in der Volkswirtschaftslehre unbestritten ist, daß die direkte Demokratie die Qualität der Verwaltung (inklusive Regierung) verbilligt und verbessert und das subjektive Wohlbefinden der Bürgerschaft mit dem politischen System erhöht.5)
Das hat auch den Vorarlberg Landesgesetzgeber damals bewogen, die Volksabstimmung auf Gemeindeebene zu erleichtern und effektiver zu machen. Viele Jahre ist es niemand aufgefallen, daß das nicht erlaubt sei, weder der Legistik im Land noch dem Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes. Vielleicht finden wir dahin wieder zurück?
Anmerkungen:
1)Art 1 der Bundesverfassung: „Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“ Oder sollten wir die Verfassung doch umschreiben in „Ihr Recht geht von den Parteien aus?
2) Text der Entscheidung des VfGH und Kurzfassung sh.
https://www.vfgh.gv.at/medien/Ludesch_Seiersberg.php
3) Österreich kennt, anders als die Schweiz und Deutschland, keine Abgabe auf Widmungsgewinne.
Mehrwertabgabe.sh. z. B. https://repositum.tuwien.at/bitstream/20.500.12708/3516/2/Die%20Mehrwertabgabe%20in%20der%20Raumplanung%20Abschoepfung%20von%20Widmungsgewinnen%20als%20potentielles%20Instrument%20fuer%20OEsterreich.pdf
4) Alan Bullock in Die Zeit v. 10.2.95, S 46
5) Viele andere und Frey/ Stutzer:
https://onlinelibrary.wiley.com/doi/abs/10.1002/j.1662-6370.2000.tb00295.x