„Absolut unverständlich ist die Entscheidung, dass die für 14. Dezember anberaumte Verhandlung im UVP-Verfahren für die geplante Erweiterung der Shredderanlage der Fa. Loacker Recycling nunmehr als Online-Verhandlung durchgeführt werden soll“, erklärt heute Altachs Bürgermeister Markus Giesinger. „Hier wird einer großen Anzahl an Bürger/innen das Recht auf Mitsprache genommen!“
Ursprünglich war im UVP-Verfahren zur Kapazitätserweiterung der Shredderanlage der Fa. Loacker Recycling für 14. 12. 2020 eine mündliche Verhandlung in der Dornbirner Messehalle geplant. Dass diese aufgrund der aktuellen Pandemie nicht durchgeführt werden kann, ist verständlich. Dass diese Verhandlung allerdings nicht auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wird, sondern als Internet-Verhandlung durchgeführt werden soll, ist absolut unverständlich.
„Die Gemeinde Altach spricht sich klar gegen die Anberaumung einer mündlichen Internet-Verhandlung aus und hat bei der Behörde die Durchführung einer mündlichen Verhandlung mit physischer Anwesenheit zu einem späteren Zeitpunkt beantragt. Damit hätten alle Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Altach, welche vom Projekt betroffen sein können, die angemessene Möglichkeit ihre Rechte im Verfahren zu wahren. Ich sehe auch absolut keinen Druck und keine Notwendigkeit diese Verhandlung so rasch durchzuwinken“, so der Bürgermeister.
Es entsteht der Eindruck, dass den seit Jahrzehnten durch diese Anlage leidgeplagten Anrainern ihr Recht auf Mitbestimmung genommen werden soll. Denn es ist davon auszugehen, dass zahlreiche Bürgerinnen und Bürger nicht über die technischen Möglichkeiten und Kenntnisse verfügen, an einer digitalen Verhandlung teilzunehmen. Eine vollumfängliche Information über das Projekt und insbesondere über die Stellungnahmen der beigezogenen Sachverständigen ist mit dieser Art der Verhandlung schlicht nicht möglich.
„Mit dieser Entscheidung nimmt man einer großen Anzahl an Anrainern die Möglichkeit, ihre berechtigten Bedenken und Sorgen einzubringen“, so Giesinger weiter. „Gerade vom zuständigen Landesrat Rauch, der ansonsten stets die Beteiligung der Bürger/innen hervorhebt, hätte ich mir in dieser Frage mehr Fingerspitzengefühl und Verständnis für die Anrainer erwartet.“
Bei einer digitalen Konferenz mit einer großen Anzahl an Teilnehmern ist die bei einer mündlichen Verhandlung geforderte und übliche Kommunikation schlicht unmöglich. Den Bürgerinnen und Bürgern ist nicht nur die Möglichkeit zum passiven Informiertwerden einzuräumen, sondern auch die Möglichkeit zu geben, Fragen zu stellen, um sich so eine Meinung bilden zu können. Schließlich ist es für Menschen, die mit digitalen Konferenzen wenig befasst sind, nicht oder nur sehr schwer möglich, geordnet Einwendungen vorzubringen. Durch die Abhaltung einer digitalen Verhandlung wird somit der Zweck der mündlichen Verhandlung unterlaufen.