Liechtenstein erhält Impfstoffe über die Schweiz

Die fürstliche Regierung hat heute eine Vereinbarung betreffend die Reservation bzw. Beschaffung von pandemischem Impfstoff und Verimpfungsmaterial genehmigt.

Die Vereinbarung wird von der Direktorin des Schweizer Bundesamtes für Gesundheit und dem Leiter des liechtensteinischen Amtes für Gesundheit unterfertigt. Sie stellt eine weitere Massnahme der liechtensteinischen Pandemiebewältigung dar und baut auf der vertraglichen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und Liechtenstein im Rahmen bisheriger Pandemien auf. Die Beschaffung eines Pandemieimpfstoffes über die Schweiz erfolgt unter Berücksichtigung des Zollvertrages, aufgrund dessen das Bundesgesetz über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemiengesetz) und die Verordnung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen (Epidemienverordnung) auch in Liechtenstein anwendbar sind.

Im liechtensteinischen Gesundheitsgesetz besteht eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für die Beschaffung von Heilmitteln zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Bezüglich Festlegung des Kontingents wird Liechtenstein wie ein Schweizer Kanton behandelt. Die Kosten für die Impfung werden durch das Land übernommen und sind somit nicht von den Personen, welche sich impfen lassen, zu tragen.

Viele Ansteckungen finden weiterhin im Familien- und Freundeskreis statt.
Speziell vor Weihnachten appelliert die Regierung an strenge Disziplin bei der Einhaltung der Schutzmassnahmen. Es ist möglich, Ansteckungen wirksam zu verhindern. Ob dies gelingt, hängt vom Verhalten aller ab.

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