Die künftige Gestaltung des Koblacher Straßen- und Wegenetzes betrifft jeden Gemeindebürger – hier finden Sie die Entwürfe des Konzeptplans und des Berichts.
Nachstehend die Links zu den entsprechenden Dokumenten des Auflageverfahrens (Einsichtnahme möglich per sofort bis einschließlich Freitag, 12. Februar 2021):
Die Koblacher Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 14. Dezember 2020 die öffentliche Auflage des Entwurfs des Straßen- und Wegekonzeptes Koblach beschlossen. Auf Grund dieses Beschlusses der Gemeindevertretung wird gemäß § 16 Straßengesetz in der Zeit von Montag, 11. Jänner 2021 bis einschließlich Freitag, 12. Februar 2021das Auflage- und Anhörungsverfahren durchgeführt. Der Entwurf des Straßen- und Wegekonzeptes Koblach wird in dieser Zeit für die Öffentlichkeit im Gemeindeamt Koblach (während der Amtsstunden) zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Ebenfalls abrufbar auf der Homepage der Gemeinde Koblach unter dem Reiter „Kundmachungen“.
Während der Auflagefrist kann jeder Gemeindebürger oder Eigentümer von Grundstücken, auf die sich das Straßen- und Wegekonzept bezieht, zum Entwurf beim Gemeindeamt Koblach schriftlich oder mündlich Änderungsvorschläge erstatten. Coronabedingt wird für die Möglichkeit der Einsicht in das neue Straßen- und Wegenetz um eine Voranmeldung beim Bauamtsleiter unter hannes.oberhauser@koblach.at bzw. unter Tel. 05523 62874-2114 gebeten.