Bereits 1893 forderte der Schweizerische Arbeiterinnenverband offiziell das Stimm- und Wahlrecht für Frauen. Erst 78 Jahre später, am 7. Februar 1971 erlangten die Frauen nach einem langen und steinigen Weg die Einführung des Stimm- und Wahlrechts.
Frauenstimmrecht in der Schweiz
1868 verlangten die Züricherinnen anlässlich der kantonalen Verfassungsrevision das Stimmrecht, 1893 forderte es der Schweizerische Arbeitnehmerverband – vergebens. Seitdem wurden immer wieder Versuche gestartet, endlich das für unsereins mittlerweile völlig selbstverständliche Recht für Frauen durchzusetzen. 1912 galt das Begehren als Kampfmittel gegen die Ausbeutung des Proletariats, alle Abstimmungen 1919 und 1921 endeten mit negativem Ergebnis.
Erst der Kanton Basel-Stadt ermächtigte 1957 drei Bürgergemeinden, das Frauenstimmrecht einzuführen. 1958 stimmten in Riehmen erstmal auch die Frauen ab. Als man 1957 die Schweizerinnen mit einem Zivilschutz Obligatorium in die Landesverteidigung einbringen wollte, wehrten sich verschiedene Organisationen dagegen, den Frauen neue Pflichten bei weiterhin fehlenden politischen Rechten aufzubürden.
Weitere Kantone führten ab 1959 das Stimmrecht ein.
Am 7. Februar 1971 kam dann endlich der langersehnte Erfolg für die Frauen: Die Stimmbürger nahmen das eidgenössische Stimm- und Wahlrecht für Frauen mit 65,7% an – 53 Jahre nach Deutschland, 52 Jahre nach Österreich, 27 Jahre nach Frankreich und 26 Jahre nach Italien!
1977 wurde Schwyzer CVP-Politikerin Elisabeth Blunschy erste Nationalratspräsidentin. Manche Gemeinden verzögerten die Einführung des Stimmrechts bis in die 1980-ger Jahre. Am 28. April 1991 konnten erst die Frauen des Kantons Appenzell Innerrhoden kantonal abstimmen. Im gleichen Jahr konnte mit der Luzernerin Josi Meier (CVP) die erste Frau zur Ständeratspräsidentin gewählt werden. 2015 befanden sich 32 % Frauenanteil im Nationalrat.