Im Zuge der morgigen Öffnungsschritte wird auch die Besuchsregelung in den Vorarlberger Krankenhäusern etwas gelockert. Zu den Besuchszeiten sind nunmehr zwei Besucher pro Tag erlaubt. Für den Zutritt zu den Spitälern benötigen Personen ab zwölf Jahren einen 3G-Nachweis. Die Maskenpflicht bleibt aufrecht, allerdings genügt ein zertifizierter Mund-Nasen-Schutz.
Wer im Spital liegt, darf ab sofort wieder mehr Besuch empfangen. In den Vorarlberger Landeskrankenhäusern werden ab 1. Juli zu den vorgegebenen Besuchszeiten pro Patient:in täglich zwei Personen für jeweils maximal eine Stunde eingelassen. Dabei gilt für Besucher:innen ebenso wie für Begleitpersonen, die Erkrankte bei einem Termin im Krankenhaus unterstützen, der Grundsatz: „Getestet, genesen oder geimpft“.
3G-Nachweis ab zwölf Jahren erforderlich Ein entsprechender Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr ist ab einem Alter von zwölf Jahren bei Betreten des Krankenhauses vorzulegen und für die Dauer des Aufenthalts bereitzuhalten. Ein negatives Testergebnis darf nicht älter als 24 Stunden („Wohnzimmer-Test“), 48 Stunden (Antigen-Test) beziehungsweise 72 Stunden (PCR-Test) sein. Genesene können ihren Status mittels Absonderungsbescheid (gültig sechs Monate) oder ärztlichem Zeugnis nachweisen. Die Impfung gilt ab dem 22. Tag, bei genesenen Personen bereits ab dem Tag der Impfung.
Hygienemaßnahmen sind weiterhin einzuhalten Während des Aufenthalts im Spital haben sowohl Besucher:innen als auch Begleitpersonen durchgängig (auch im Krankenzimmer) einen zertifizierten Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen. Auch Kinder zwischen sechs und 13 Jahren brauchen einen MNS, jüngere Kinder sind von der Maskentragepflicht ausgenommen. Vor dem Zutritt zu einer Abteilung ist eine hygienische Händedesinfektion durchzuführen.
Kranke schützen – Besuche reduzieren
Der Schutz der Patient:innen und Mitarbeitenden bleibt in den Vorarlberger Landeskrankenhäusern oberstes Gebot. Insbesondere immungeschwächte und chronisch erkrankte Menschen sind trotz sinkender Infektionszahlen nach wie vor einem Risiko ausgesetzt.
Aufgrund des begrenzten Platzangebots im Gebäude, sei es auf den Gängen, in Aufzügen und vor allem in den Krankenzimmern, appellieren die Spitäler daher an die Bevölkerung, von Besuchen nach Möglichkeit abzusehen. Gerade bei Kurzliegern, die nur wenige Tage stationär betreut werden müssen, und Patient:innen ohne schwere Erkrankung lässt sich ein Besuch meist gut verschieben und etwas später zu Hause nachholen.
Factbox „Besuchsregelung ab 1. Juli 2021“
1 Patient – maximal 2 Besucher:innen – 1 x täglich – 1 Stunde
BESUCHSZEITEN LKH Feldkirch/Bregenz/Bludenz/Hohenems:
Montag bis Sonntag 14:00 bis 16:00 Uhr / Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr
BESUCHSZEITEN LKH Rankweil:
Montag bis Sonntag 15:00 bis 17:00 Uhr / Montag und Donnerstag 18:30 bis 19:30 Uhr
Factbox „Ausnahmeregelungen“
- Ausnahmeregelungen in Bezug auf die Besuchszeiten:
- Besuche von Schwerstkranken (z.B. Intensivstationen, Palliativstation)
- Väter/Begleitperson während der Geburt
- Ausnahmeregelungen in Bezug auf den 3G-Nachweis:
- Zur Begleitung unterstützungsbedürftiger Patient:innen dürfen zwei Personen pro Tag ohne Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr eingelassen werden.
- Bei Minderjährigen sind ebenfalls zwei Personen ohne 3G-Nachweis erlaubt – als Besuchsperson, als Begleitperson oder in Kombination (1 Begleitung, 1 Besuch). Sollte eine weitere Person zu Besuch kommen wollen, fällt diese unter die Besuchsreglung und muss ein entsprechendes Test-, Impf- oder Genesungszertifikat mitführen.