Von Albert Wittwer
Wir bereiten unseren Lieben, unseren Freunden, unseren Mitmenschen eine Umgebung der Freundlichkeit, der Hilfsbereitschaft, der Herzlichkeit. Es ist eine Lust, zu leben.
Die Aussichten für neue Geborene sind rosig. Ihre Mütter mögen alleinstehend sein, aber ein dichtes soziales Netz trägt sie durch Mutterschutz und Stillzeit. Auch höhere Positionen im Management werden für sie frei gehalten. Wenn sie in ihre Berufsaufgabe zurückkehren, verbessert spontan eine flexible Kleinkind- bis Schülerbetreuung die Betreuung, Pflege und die das Schulsystem ergänzende Sozialisierung und das Erlernen der Kulturtechniken.
Gäbe es da, außer Gefahr für Leib und Leben, einen Grund, die Schwangerschaft abzubrechen? Was haben alle die Männer, die ja nicht empfangen können, alle die Frauen nach dem Klimakterium, da mitzureden? Sie bilden zuverlässig eine große Mehrheit in den strafrechts-gebärenden Parlamenten und bei den religiösen Führern. Sie tun es in besonders aggressiver Form in Polen und Texas. Als hingen individuelle, ethische Entscheidungen am Tropf des Strafrechtes, das „die Schleusen nicht öffnen“ darf.
„Ach, fürchte es, zu lieben, was der Tod berühren kann…“ Das Leben mag ein Geschenk und heilig sein. Sein Beginn war nicht in unsere Hand gelegt. Sein Ende mögen wir fürchten oder ersehnen. Wir dürfen zweifellos das Sterben beschleunigen durch Drachenfliegen, Motorradfahren, Rauchen, Alkohol, Völlerei, Anorexie, Opioide, Überarbeitung u.v.a. Halt, mag man einwenden, alle diese Verhaltensweisen beabsichtigen nicht den Selbstmord. Aber im Strafrechtssinn nimmt man damit den vorzeitigen Tod wohl billigend in Kauf, das genügt für die Schuldhaftigkeit auch der Beitragstäter.
Wir dürfen uns im Sinne des staatlichen Rechtes auch ohne Umschweife selbst töten und demnächst, unter sehr eng konzipierten Bedingungen, sogar die Hilfe von Freiwilligen in Anspruch nehmen, ein sicheres und schmerzfreies Gift zu beschaffen. Wir müssen den Becher aber selber zum Munde führen und austrinken. Der deutsche Verfassungsgerichtshof und dann auch der österreichische haben im vergangen Jahr den Weg dafür frei gemacht.
Aus Sicht des Staates – anders als jener der großen Religionen – gibt es keine Pflicht zum Leben.
Die komplizierten Bedingungen, an denen die künftig straflose Hilfe beim Selbstmord geknüpft ist, sollen wohl die Freiwilligkeit sicherstellen.
Ein Mensch, am äußersten Rande seiner Kräfte, mag dank der Segnungen der modernen Medizin, noch lange am Leben bleiben. Seine Angehörigen haben vielleicht schon innerlich Abschied genommen und das Erbe verplant. Seine Pflege ist belastend. Medizin und Pflege sind, trotz allen unbestreitbaren Nutzens, den sie stiften, große und stets wachsende Industrien, die Gebrechlichen ihre besten Kunden. Die Abgänge der beiden Industrien werden vom Steuerzahler getragen. Wollen Sie, daß Sie hochbetagt oder schwerkrank an – sagen wir einem Herzinfarkt – sterben dürfen, machen Sie besser eine Patientenverfügung. Sie werden sonst defibrilliert und auch bei nur kurzfristigem Überleben des Elektroschocks zuverlässig in die Erfolgsstatistik des Spitales aufgenommen.
Die Erde möge uns schon im Diesseits leicht sein. Bereiten wir für unsere hochbetagten, gebrechlichen Lieben eine Umgebung der Freundlichkeit, der Hilfsbereitschaft, der Herzlichkeit, bekämpfen ihre Schmerzen mit den großartigen Segnungen der Palliativmedizin. Dann können sie getrost auf die neue, doppel-ärztlich und notariell beglaubigte Sterbeverfügung ab dem Jahre 2022 verzichten.
Anmerkungen:
`Tis a fearful thing – to love what death can touch…Jehuda Halevi, ca. 1075
Begutachtungsentwurf Sterbeverfügungsgesetz: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/ME/ME_00150/index.shtml