Von Albert Wittwer
Soweit ich sehe, gibt es keine angesehenen Juristinnen und Juristen, die in an einer wohlformulierten Impfpflicht, soweit derzeit bis März vorhersehbar, eine Grundrechtsverletzung erkennen.
Was bewegt die Gegner? Ihr eigenes Urteil ist ausgewogen, unparteiisch und ist die unzweideutige, völlig klare, endgültige Tochter des gesunden Menschenverstandes, begleitet von einem guten Bauchgefühl. Das brauchen wir dringend, uns in dieser komplexen Welt zeitnah zurecht zu finden.
Experten? Wozu? Zwei Experten – drei Meinungen. Für jede Behauptung gibt es einen anderen, der das Gegenteil beweist? Außerdem ist es viel zu anstrengend, sich zu informieren und hat kaum Unterhaltungswert, macht keinen Spaß.
Ich bin klüger als meine Mutter. Was überheblich aussieht ist dennoch wahr: „Wir stehen auf den Schultern von Riesen.“ Hat mit Hausverstand nichts zu tun. Was unsere Eltern und Großeltern, über Behring, Pasteur, Fleming, Marie Curie, Anna Wessel-Williams zurück bis zu Hammurapi und Nofretete erforscht, erprobt, erfunden haben, ist nicht selbsterklärend. Der wissenschaftliche Beweis meint nichts, er begründet und ist wiederholbar. Sonst taugt er nichts. Ab ins Netz mit der Meinung, in die social-media, die haben für alles Platz. Zwar nicht gratis, die Meinungen verbrauchen kostbare Aufmerksamkeit und jede Menge Strom aus bisher nicht erneuerbaren Energien.
Warum wollen wir nichts lernen? Statt vieler anderer Begründungen ein Zitat aus den Siebzigern des vorigen Jahrhunderts: „Jeder Akt des bewußten Lernens erfordert die Bereitschaft, eine Verletzung seiner Selbstachtung zu erleiden. Deshalb lernen sehr kleine Kinder, bevor sie ihrer Selbstbedeutung bewußt sind, so bereitwillig; hingegen können ältere Personen, besonders wenn sie eitel oder wichtig sind, überhaupt nicht lernen.“
Die Evidenz zugunsten des Impfens ist überwältigend. Wir wollen unser Geld sparen und nicht gegen die Impfpflicht klagen. Den Prozess verlieren wir sowieso. Halten wir uns lieber an Hannah Ahrendt:
Als fundamentale Dummheit erkennt sie „die Verweigerung eines Lebens in begrenzter, geordneter Freiheit, das als Grundprinzip aller demokratischen Gesellschaftsstrukturen verstanden werden muss“. Jeder in einer Gesellschaftsorganisation lebende Mensch bezahle für seine Freiheit mit dem Verzicht auf Teile ebendieser Freiheit.