Eltern wollen für ihre Kinder stets nur das Beste. Der gesetzliche Auftrag von Erziehungsberechtigten ist, dass sie das minderjährige Kind pflegen und erziehen. Natürlich gehört hier auch dazu, dass sie nach bestem Wissen und Gewissen für die integre Sicherheit und Gesundheit des Kindes Sorge tragen. Es muss alles unternommen werden, damit der geistigen und körperlichen Entwicklung nichts im Wege steht und das Kind in einem geschützten Umfeld aufwachsen kann. Eltern müssen darauf vertrauen dürfen, dass Betreuungseinrichtungen diese Interessen ebenfalls gewährleisten, sowohl staatliche als auch private.
Wie ist es demnach zu erklären, wenn in einem Kindergarten in Lustenau stolze acht vermeintlich ungeimpfte Betreuerinnen sich mit Covid-19 infizieren? Dem nicht genug, sie stecken auch noch acht Kinder an, Schutzlose, die man in deren Obhut gelegt hat. Für alle Eltern ist so eine Situation ein wahres Horror-Szenario, denn sie haben ihre Schützlinge diesen Personen anvertraut, wahrscheinlich ohne zu wissen, dass sich diese (fast) geschlossen gegen die Impfung entschieden haben. Dem vielzitierten Argument von Impfgegnern respektive Impfverweigerern, dass sie keinen Sinn darin sähen, „gesunde Menschen“ zu impfen, kann nun entgegengehalten werden, dass die Impfung zwar leider nicht ausschließlich vor einer Ansteckung schützt, allerdings nur die Impfung vor einem schweren Verlauf der Krankheit schützt. Für manche Eltern mag daher das, was vergangene Woche in Lustenau passiert ist, einer Körperverletzung gleichen, schließlich wurden ihre Kleinen infiziert und nicht nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt. Traurig ist, dass immer mehr Kleinkinder an sog. Long-Covid erkranken, Atemnot sowie andere Einschränkungen im Alltag erfahren müssen und sie dies ggf. noch das restliche und lange Leben begleiten wird!