Die Regierung hat per Presseaussendung die Eckdaten der Impfpflicht bekanntgegeben.
Die Impfpflicht gilt für alle Personen ab 18 Jahren – ausgenommen sind Schwangere, genesene Personen für 180 Tage und Personen die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können
Die Impfpflicht kommt mit Anfang Februar. Bis Mitte März gilt eine Eingangsphase. In dieser Phase sind die Menschen angehalten sich impfen zu lassen.
Kontrolldelikt ab Mitte März. Ab 16. März wird es Kontrollen durch die Polizei geben. Jeder Mensch kann kontrolliert werden und muss wenn er nicht geimpft ist, mit einer Anzeige rechnen. Der Höchst-Strafrahmen reicht von 600 Euro (im abgekürzten Verfahren) bis 3600 Euro (im ordentlichen Verfahren). Durch nachträgliches Impfen innerhalb von 2 Wochen nach Ausstellung der Impfstrafverfügung wird die Person straffrei.
Per Verordnung der Bundesregierung wird ein Erinnerungsstichtag festgelegt, ab dem ein Erinnerungsschreiben an alle ungeimpften Personen geschickt wird, das sie zur Impfung auffordert und anleitet.
Die letzte Stufe ist dann ein per Verordnung der Bundesregierung festgelegter Impfstichtag der dann zu automatisierten, flächendeckenden Strafen für ungeimpfte Personen führt. Die Bundesregierung wird dies veranlassen wenn es Ihrer Ansicht nach epidemologisch notwendig ist.
Aktualisierung: Minister Mückstein meinte heute die Impfpflicht-Kontrollen sollen im Zuge der normalen Personenkontrollen bzw. Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden.