Bitschi: „Impfpflicht nicht gerechtfertigt und nicht verhältnismäßig!“

Freiheitliche werden sich weiter gegen die Impfpflicht und für Freiheit und Selbstbestimmung einsetzen

In der heutigen Presseaussendung der FPÖ-Vorarlberg steht: Alle Zeichen deuten darauf hin, dass in der heutigen Sitzung des Nationalrates das Covid-19-Impfpflicht-Gesetz mehrheitlich gegen die Stimmen der FPÖ beschlossen wird. Der Vorarlberger FPÖ-Landesobmann Christof Bitschi lehnt die Covid-19-Impfpflicht weiter ab und bezeichnet diese heute als „nicht gerechtfertigt und nicht verhältnismäßig“. „Schwarz-Grün – mit Unterstützung der SPÖ und Teilen der NEOS – ignoriert mit dem heutigen Impfplicht-Beschluss die massiven verfassungs- und menschenrechtlichen Bedenken und treibt die Spaltung der Gesellschaft und die Sündenbockpolitik endgültig auf die Spitze“, so Bitschi.

Der FPÖ-Landesobmann prophezeit zudem das „nächste Totalchaos“, wenn es dann an die Durchsetzung der Impfpflicht gehe. „Die schwarz-grüne Regierung weiß in Wahrheit selbst, dass die Impfpflicht zum einen in der realen Durchführung nicht wie geplant umsetzbar sein wird und zum anderen am Ende mit großer Wahrscheinlichkeit auch vom Verfassungsgerichtshof wieder aufgehoben wird.“

Bitschi kündigt jedenfalls weitere FPÖ-Initiativen gegen die Impfpflicht an. „Wir werden uns weiter gegen die Impfpflicht und für Freiheit und Selbstbestimmung einsetzen.“

Wie in Bayern: Lockdown für ungeimpfte Menschen beenden

Mit Blick ins benachbarte Bayern fordert Bitschi heute zudem die Abschaffung der 2G-Regel im Handel und somit die Beendigung des Lockdowns für ungeimpfte Menschen in Vorarlberg. „Nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die 2G-Regel gekippt hat, hat die dortige Regierung die 2G-Regel im Einzelhandel jetzt komplett ausgesetzt. Diese Entscheidung muss auch für unser Land wegweisend sein. Die 2G-Regel spaltet die Gesellschaft und schadet unserer Wirtschaft, aufgrund zum Teil massiver Umsatzeinbußen und nicht zuletzt auch aufgrund der zusätzlichen Belastung durch die Kontrollpflicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“

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