Schon ab dem 19. Februar erfolgt die Umstellung von 2G auf 3G. Nur in höchst vulnerablen Settings (Alters- und Pflegeheime/Krankenhäuser) gilt für Besucher die 2G+ Regelung, wobei Antigen oder PCR Tests gültig sind. Die Sperrstunde bleibt bei 24 Uhr. Das Verbot für die Nachtgastronomie, Stehgastronomie und Barbetrieb bleibt.
Ab dem 5. März gibt es dann den Wegfall aller Maßnahmen und die Öffnung der Nachtgastronomie. Lediglich in Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt dann noch 3G und Maskenpflicht für Mitarbeiter und Besucher. D ie Maskenpflicht gilt dann noch weiters in öffentlichen Verkehrsmitteln samt deren Haltestellen, Apotheken, Banken und in Lebensmittelgeschäften.
Das bedeute „keine Zutrittsregeln mehr und auch kein Grüner Pass mehr“, erklärte heute Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne).
Die Impfpflicht bleibt bestehen. „Impfungen sind der Weg für uns aus der Pandemie“, erklärte Mückstein. „Wir müssen den Sommer fürs Impfen nutzen, damit wir im Herbst nicht von einer neuen Variante überrascht werden.“ Ungeimpfte dürfen aber trotz Impfpflicht jene Bereiche betreten, die bisher Menschen mit einem 2-G-Nachweis vorbehalten waren. Mückstein verlautbarte weiters: „Die aktuelle Lage scheint uns ein würdiges Frühlingserwachen aus dem eingefahrenen Krisenmodus zu ermöglichen. Wir können die Maßnahmen Schritt für Schritt auf Standby schalten. Das heißt nicht, dass die Pandemie bereits vorbei ist. Diesen Fehler dürfen wir nicht erneut machen. .. Ich kann Ihnen nicht versprechen, dass wir in den kommenden Monaten keine strengeren Maßnahmen benötigen, das hat uns das Virus schon gelehrt.“. „Vorsichtig und bedacht, aber mit Nachdruck, Stück für Stück wollen wir uns die Freiheit wieder gemeinsam zurückholen können, die uns das Virus genommen hat“, erklärte Bundeskanzler Nehammer (ÖVP).
Für die Einreise nach Österreich wird ab dem 21. Februar die 3-G-Regel eingeführt.