Die Regierung hat am Freitag, 18. März 2022 die Totalrevision der Verordnung über Massnahmen gegenüber Belarus beschlossen. Im Rahmen der Revision wurden alle von der EU bis und mit 9. März 2022 beschlossenen restriktiven Massnahmen gegenüber Belarus autonom nachvollzogen. Mit der Totalrevision hat Liechtenstein zudem alle zollvertragsrelevanten Waren- und Handelsrestriktionen der EU autonom nachvollzogen. Die Regierung führt damit ihre bisherige Politik konsequent weiter.
Mit der Totalrevision übernimmt Liechtenstein insgesamt vier Beschlüsse der EU gegenüber Belarus. Am 17. Februar 2022 hat die EU Präzisierungen zur ordnungsgemässen Anwendung der bestehenden sektoralen Sanktionen beschlossen. Am 24. Februar wurden zudem die Begründungstexte bzw. Angaben zu 27 natürlichen und sieben juristischen Personen, gegen die sich die restriktiven Massnahmen richten, angepasst. Als Reaktion auf die Rolle von Belarus im Krieg in der Ukraine hat die EU schliesslich am 2. und 9. März zusätzliche Handels-bzw. Finanzsanktionen erlassen. Mit der nun verabschiedeten Totalrevision hat Liechtenstein diese Sanktionen autonom nachvollzogen.
Auslöser für die Totalrevision war der Nachvollzug zollvertragsrelevanter Waren- und Handelsrestriktionen durch die Schweiz. Am 16. März 2022 hat der Schweizer Bundesrat eine vollständig neue Belarus-Sanktionsverordnung beschlossen. Mit dieser hat die Schweiz alle bis zum 9. März von der EU beschlossenen Waren- und Handelssanktionen autonom nachvollzogen.
Mit dem Nachvollzug der Sanktionen bekräftigt die Regierung erneut, dass die eklatante Verletzung der Souveränität und der territorialen Integrität der Ukraine nicht hinnehmbar ist.