Vaduz – Mit 1. April 2022 gibt es eine Abänderung der Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz. Damit werden insbesondere neue Schweizerische Rechtsvorschriften
nachvollzogen und EWR-Vorschriften umgesetzt: Tacho- und Lichtpflicht für E-Bikes.
In den letzten Jahren hat sich die Zahl der schweren E-Bike-Unfälle in der
Schweiz stark erhöht. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und Unfälle zu vermeiden, werden in der Schweiz ab 1. April 2022 alle E-Bike-Fahrenden dazu
verpflichtet, das Licht auch tagsüber einzuschalten. Liechtenstein führt diese
Bestimmungen parallel zu den entsprechenden Regelungen in der Schweiz ein. Ziel ist es, die Sichtbarkeit der
E-Bike-Fahrenden für die anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer
zu erhöhen. Wer ohne Licht mit dem E-Bike unterwegs ist, kann neumit einer
Ordnungsbusse in der Höhe von 20 Franken gebüsst werden.
Im Weiteren führt die Schweiz ab 1. April 2024 eine Tachopflicht für neu
zugelassene schnelle E-Bikes ein. Diese Regelung soll in Liechtenstein ebenfalls
übernommen werden. So sollen schnelle E-Bikes künftig mit einem
Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein, damit sie die Geschwindigkeitsvorgaben
genau einhalten können. Ebenso müssen, analog der Schweiz, gebrauchte schnelle
E-Bikes bis zum 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Wer nach
diesem Datum ohne Tacho ein E-Bike lenkt, dem kann eine Ordnungsbusse von 20
Franken auferlegt werden. Mit diesen neuen Regelungen soll vor allem
sichergestellt werden, dass die Höchstgeschwindigkeiten eingehalten werden. Bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, erfolgt eine Ordnungsbusse in
der Höhe von 30 Franken.
Ebenfalls werden die Höchstlängen und die höchstzulässigen Gewichte von
Fahrzeugen und Fahrzeugkombinationen um das erforderliche Mehrgewicht oder die
erforderliche Zusatzlänge erhöht. Die Ladekapazität der Fahrzeuge darf dabei
nicht vergrössert werden.
Das Fahrverbot an den zwei Feiertagen 2. Februar und 19. März wird für schwere Motorwagen gemäß Art. 88 VRV aufgehoben. Damit wird die
Feiertagsregelung in der Verkehrsregelnverordnung mit derjenigen im
Arbeitsgesetz harmonisiert.