Das Oberlandesgericht Innsbruck gab der Haftbeschwerde statt und entließ einen der Tatverdächtigen im Mordfall der im März in Lustenau getöteten Janine G. (30). Es handelt sich dabei um den 19-jährigen Tatverdächtigen. Er behauptet der andere Tatverdächtige hätte Janine G. allein getötet. Er sei unter Schock gewesen und nur aus Angst mitgeholfen die Leiche ins Ried zu bringen.
Das Oberlandesgericht Innsbruck glaubt dem Tatverdächtigen. Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck sieht keinen dringenden Tatverdacht und entließ ihn am Donnerstag daher aus der Haft.
WERBUNG
Der 25-jährige Tatverdächtige bleibt hingegen in Haft. Er verweigert weiterhin jegliche Aussage.