Festnahmen nach dem Suchtmittelgesetz
Im Zuge von Ermittlungen der PI Bezau und dem LKA Vorarlberg wegen fortgesetzter Gewaltausübung und Verbrechen nach dem Suchtmittelgesetz, wurde anlässlich einer gerichtlich angeordneten Hausdurchsuchung in Bezau, ein 25-jahre alter österreichischer Staatsangehöriger wegen Verdacht des Verbrechens nach § 28a/1 SMG durch die Beamten der PI Bezau und des LKA Vorarlberg aus eigenem festgenommen und in weiterer Folge über Anordnung der Staatsanwaltschaft Feldkirch in die Justizanstalt Feldkirch eingeliefert. Gegen ihn wurde die Untersuchungshaft verhängt.
Bei der Durchführung der Hausdurchsuchung konnten mehrere in der Wohnung aufhältige Personen angetroffen werden. Bei einem wurden geringe Mengen Kokain gefunden. Dieser wurde ebenfalls aus eigenem, wegen Verdacht des Vergehens nach d. SMG, durch die Beamten festgenommen und nach den Erhebungen wieder enthaftet. Genannter wird wegen Verdacht des Vergehens nach dem Suchtmittelgesetz angezeigt. Beim Haupttäter konnten ca. 55 Gramm Kokain, ca. 50 Gramm C-Harz, Verpackungsmaterial und eine größere Menge Bargeld (ca. 3.000,00) in einem Tresor versperrt aufgefunden und sichergestellt werden. Zudem konnten weitere Suchtmittelutensilien wie Waagen, Vakuumier-Maschine etc. aufgefunden werden. Die Erhebungen ergaben, dass der Beschuldigte offensichtlich seit zumindest 2021 an mehrere zum Teil bekannte Personen aus dem Bregenzerwald aber auch aus dem Walgau, Suchtmittel verkauft hat. Die Erhebungen zur Herkunft des Kokains und zu weiteren Abnehmern dauern noch an.
Landeskriminalamt Vorarlberg, Tel. +43 (0) 59 133 80 3333