Silvesterfeuerwerke: Pyrotechnikfachhandel klärt über Umgang und Umweltverträglichkeit auf

Symbolbild: Pixabay

Feuerwerke sorgen seit Jahrhunderten für Glücksmomente und begleiten alle zwölf Monate rund um die Welt den Jahreswechsel. Rechtzeitig zu Silvester klärt das Bundesgremium für Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pyrotechnik- und Waffenhandel der WKO die wichtigsten Fragen rund um Feuerwerke und zeigt auf, was es zu beachten gilt.

SICHERER UMGANG UND KORREKTES ABFEUERN
Um bei privaten Feiern Unfällen vorzubeugen und gut ins neue Jahr zu „rutschen“, hat eine sichere Handhabung von Feuerwerkskörpern oberste Priorität. Der richtige Umgang mit Feuerwerkskörpern beginnt bereits beim Einkauf, den man ausschließlich beim ausgebildeten österreichischen Pyrotechnikfachhandel durchführen sollte, denn: Der überwiegende Großteil der Verletzungen zu Silvester entsteht durch illegale Ware aus dem Ausland, welche in
Österreich nicht zugelassen ist.

Um Unfälle mit Kindern zu vermeiden, sollten Feuerwerksartikel niemals frei zugänglich gelagert werden. Das Abfeuern aus Räumen bzw. vom Balkon aus ist dringend zu unterlassen. Beim Zünden des Feuerwerks im Freien sind immer entsprechende Sicherheitsabstände zu Häusern, Autos, Zuschauern und leicht brennbaren Materialien einzuhalten. Bitte nie den Kopf über die Feuerwerkskörper halten, Raketen mit ausgestreckter Hand zünden oder auf Menschen und Tiere richten. Die Abschussvorrichtung sollte außerdem auf stabilem Untergrund stehen, um Umkippen zu vermeiden.

UMWELTBELASTUNG & INHALTSSTOFFE
Das Bundesgremium für Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pyrotechnik- und Waffenhandel der WKO hat im Jahr 2020 eine Studie zu Emissionen von Feuerwerken in Auftrag gegeben, welche durch die Technische Consulting GmbH (TMC), ein akkreditiertes Unternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Digitalisierung, durchgeführt wurde. Die Ergebnisse zeigen, dass lediglich 0,0002 % des klimarelevanten Kohlenstoffdioxids auf Feuerwerke zurückgehen. Außerdem verursachen Feuerwerke lediglich 0,2 % des gesamten österreichischen Schwebestaubes (TSP), in dem auch Feinstaub PM 10 und PM 2,5 enthalten ist. Dieser Schwebestaub ist zudem wasserlöslich und weit weniger schädlich als Feinstaub aus anderen Quellen.

Darüber hinaus gibt es zahlreiche EU-weite Richtlinien, die giftige und gefährliche Stoffe wie Arsen, Blei, Quecksilber usw. in Feuerwerkskörpern verbieten. Die österreichischen Pyrotechnikfachhändler sind für die Einhaltung der Standards verantwortlich und unterliegen diesbezüglich strikten Kontrollen und Zulassungsüberprüfungen.

WO UND WANN SIND FEUERWERKE ERLAUBT?
Feuerwerkskörper gliedern sich in verschiedene Kategorien, die unterschiedlichen Reglementierungen unterliegen. Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z.B. Kinderfeuerwerk, oder Knallteufel, etc.) dürfen jederzeit und das ganze Jahr über genutzt werden. Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 (z.B. Batteriefeuerwerke, Schweizerkracher, Vulkane, Raketen, Knallfrösche, etc.) ist im Ortsgebiet grundsätzlich ganzjährig verboten. Der Bürgermeister bzw. die Bürgermeisterin kann jedoch mittels Verordnung eine lokale und zeitlich begrenzte Ausnahme vom Verwendungsverbot aussprechen, wie dies vielfach für den Silvesterbrauch am 31.12. geschieht. Außerhalb des Ortsgebietes ist ein Abbrennen der Kategorie F2 auch unter dem Jahr erlaubt. Für das Abfeuern von Feuerwerken der Kategorien F3 und F4 (Feuerwerksbomben, Batterien, Zylinderbomben, lose pyrotechnische Gegenstände, etc.) bedarf es einer fachkundigen Person und einer Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft bzw. der Landespolizeidirektion. Es ist also in jedem Fall ratsam, sich vor einem privaten Feuerwerk bei der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft über die aktuellen Silvesterbestimmungen zu informieren.

KORREKTE ENTSORGUNG VON FEUERWERKSKÖRPERN
Feuerwerkskörper bestehen aus Papier, Karton, Tonerde und einem pyrotechnischen Effektsatz. Obwohl die Feuerwerkskörper überwiegend aus natürlichen Materialien hergestellt und biologisch abbaubar sind, sollten ihre Überreste auf jeden Fall entsorgt werden. Da bei der Herstellung weitgehend auf Plastik verzichtet wird, kann man verwendete Feuerwerkskörper nach dem Abschuss problemlos in die Restmülltonne werfen und damit auch die eigene Gemeinde unterstützen.

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