Am Vormittag des 11. 01. 2023 kontrollierten Beamte der LVA im Rahmen einer Schwerverkehrskontrolle auf einem Autobahnparkplatz im Bereich Hohenems ein in den Niederlanden zugelassenes Sattelkraftfahrzeug, das auf dem Weg von den Niederlanden nach Italien war.
Dabei wurde festgestellt, dass der Lenker unter Verwendung von zwei Fahrerkarten zahlreiche schwerwiegende Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten verschleiern wollte und ein Verstoß gegen das Güterbeförderungsgesetz vorlag. Bei der weiterführenden Kontrolle stellte sich heraus, dass es sich um einen nicht deklarierten Gefahrguttransport handelte.
Insgesamt wurden auf der Ladefläche 1800 kg falsch bezeichnetes Gefahrgut UN 2811 (pulverförmiger giftiger organischer Stoff) in Säcken vorgefunden. Es wurden noch weitere gefahrgutspezifische Übertretungen – wie fehlende Feuerlöscher und fehlende Schutzausrüstung – sowie eine nicht ordnungsgemäße Ladungssicherung festgestellt. Der Lenker verfügte zudem nicht über die notwendige Gefahrgutausbildung. Sowohl bei der Kontrolle als auch bei der Entladung wurde der chemisch-technische Amtssachverständige des Landes Vorarlberg hinzugezogen.
Das Gefahrgut musste entladen werden, ein Sack war bereits beschädigt. Der Lenker konnte die Fahrt dann später ohne das Gefahrgut fortsetzen. Für zahlreiche Verstöße wurde eine Gesamtsicherheitsleistung in Höhe von € 15.353,- eingehoben. Eine Anzeige an die BH Dornbirn und ein Abschlussbericht an die Staatsanwaltschaft Feldkirch werden verfasst.