Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Januar 2023 den Bericht und Antrag betreffend die Genehmigung eines Ergänzungskredits und eines Nachtragskredits für die Staatenbeschwerde des Fürstentums Liechtenstein gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Verfahren der Staatenbeschwerde gestaltet sich deutlich zeit- und arbeitsintensiver als ursprünglich angenommen, weshalb ein Ergänzungskredit zur professionellen Fortführung des Verfahrens erforderlich wird.
Am 19. August 2020 reichte Liechtenstein eine Staatenbeschwerde gegen die Tschechische Republik beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ein. Hintergrund der Staatenbeschwerde bilden die nach wie vor offenen vermögensrechtlichen Fragen mit der Tschechischen Republik. Sämtliche politischen und diplomatischen Bemühungen, eine Lösung der offenen Fragen zu erreichen, sind bisher erfolglos geblieben. Das Verfahren der Staatenbeschwerde gestaltet sich sehr zeit- und arbeitsintensiv. Die bisherigen schriftlichen Eingaben der Tschechischen Republik waren äusserst umfangreich und enthielten neben rechtlichen Argumenten lange historische Ausführungen, die unter Beizug unabhängiger Expertise richtigstellt werden mussten.
Der weitere Verlauf des Verfahrens der Staatenbeschwerde kann nicht mit Gewissheit vorausgesagt werden. Die verschiedenen Szenarien des Verfahrensverlaufs unterscheiden sich teils erheblich, was den Umfang und die Dauer des Verfahrens anlangt. Der beantragte Ergänzungskredit ist so berechnet, dass die zusätzlichen finanziellen Mittel für die Bestreitung des Verfahrens ausreichen, unabhängig davon, welches Verfahrensszenario tatsächlich eintritt. Die Regierung beantragt deshalb beim Landtag einen Ergänzungskredit in Höhe von 1.985.000 Franken.