Nach Kampfhund Attacke in OÖ: KFV fordert strenge Kampfhunderegeln

Nachdem am Montag in OÖ eine Joggerin von einem Kampfhund tödlich verletzt wurde, fordert der Fachbereich Freizeitsicherheit im KFV strenge Kampfhunde-Regeln, wie es sie bereits in Wien oder auch in NÖ und Vorarlberg gibt. In OÖ wurden in diesem Jahr bereits zahlreiche Menschen von Hunden gebissen, darunter auch kleine Kinder. Bei der letzten großen Änderung des Hundehalterechts 2021 hatte sich die Politik in OÖ gegen eine strenge Regelung für Kampfhunde entschieden. Eine fatale Fehleinschätzung, die laut KFV korrigiert werden muss. Auch andere Bundesländer sollten ihre Regelungen überarbeiten. 

Wien, 3. Oktober 2023. Das KFV besucht jedes Jahr tausende Unfallopfer in ausgewählten Spitälern und Spitalsambulanzen und befragt sie nach dem Unfallhergang sowie nach der schwere ihrer Verletzungen – darunter auch Opfer von Hundebissen. Wie Hochrechnungen zeigen, werden demnach jedes Jahr in Österreich zwischen 3.000 und 4.000 Menschen nach Hundebissen so schwer verletzt, dass sie im Spital behandelt werden müssen – darunter rund 800 Kinder. 

Das KFV führt zudem laufend Aufzeichnungen über besonders schwere Vorfälle, über die in den Medien berichtet wird. Auffällig ist dabei, dass sich in diesem Jahr besonders viele dramatische Fälle in Oberösterreich zugetragen haben (s. Auflistung) – einem Bundesland, indem sich die Politik bei der letzten großen Änderung des Hundehalterrechts gegen eine eigene, strenge Regelung für Kampfhunde entschieden hat. Aber auch in anderen Bundesländern gibt es teilweise noch relativ laxe Regelungen. 

Maulkorb und Leine sind in Wien für Kampfhunde Pflicht 
In Wien wurden bereits 2010 strenge Regeln für Kampfhunde beschlossen. Demnach müssen sogenannte Listenhunde an öffentlichen Orten – also außerhalb des privaten Bereichs – immer mit Maulkorb und Leine geführt werden. Ausnahmen gibt es nur für Hundezonen. Zudem müssen die Besitzer einen Hundeführerschein ablegen und nach 2 Jahren auffrischen. Hunde, die nicht in der Liste geführt werden, müssen entweder einen Maulkorb tragen ODER an der Leine geführt werden. Nach einem dramatischen Zwischenfall Ende 2018 wurde in Wien auch noch ein Alkohollimit von 0,5 Promille für Kampfhundehalter beschlossen.

Dr. Johanna Trauner-Karner, Leiterin des Bereichs Freizeitsicherheit im KFV erklärt dazu: „Niemand kann Geschehenes ungeschehen machen, aber die jüngsten Vorfälle sollten die Entscheidungsträger wachrütteln, damit endlich in allen Bundesländern strenge Regelungen für Kampfhundebesitzer beschlossen werden. Eine typische Begleitmaßnahme bei der Einführung von Listen für Kampfhunde ist nämlich die Bestimmung, dass Kampfhunde im Gegensatz zu normalen Hunden immer einen Beißkorb tragen und an der Leine geführt werden müssen.“ 

Beispiele für dramatische Zwischenfälle in diesem Jahr

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