Die von der Bundesregierung geplante Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) schafft die rechtlichen Rahmenbedingungen, damit Gemeinden und Städte leichter Tempo 30 umsetzen und damit die Verkehrssicherheit für die Bevölkerung erhöhen können.
„Unsere Gemeinde wird von Landesstraßen durchschnitten. Ein 30iger würde mehr Lebensqualität für Schwertberg bringen. Bislang sind unsere Bemühungen zur Geschwindigkeitsreduktion leider an den gesetzlichen Vorgaben gescheitert“, schildert Schwertbergs Bürgermeister Max Oberleitner.1 Mit der von der Bundesregierung geplanten und nun vorgestellten StVO-Novelle soll es künftig Gemeinden und Städten einfacher gemacht werden, Tempo 30 im Ort umzusetzen. Damit folgt die Bundesregierung dem Wunsch vieler Gemeinden und Städte. Allein die VCÖ-Initiative für eine Vereinfachung der Einführung von Tempo 30 im Ortsgebiet wurde parteiübergreifend von mehr als 280 Gemeinden und Sstädten aus Ganz Österreich unterstützt.
Der § 43 der Straßenverkehrsordnung soll laut Regierungsvorlage künftig wie folgt lauten: „Die Behörde kann in Ortsgebieten in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis wie z.B. Schulen, Kindergärten, Freizeiteinrichtungen, Krankenhäusern oder Senioreneinrichtungen die gemäß § 20 Abs. 2 erlaubte Höchstgeschwindigkeit verringern, sofern die Maßnahme zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern geeignet ist.“
Zudem sieht die StVO-Novelle vor, Gemeinden und Städten die Durchführung von Verkehrskontrollen zu ermöglichen, aber nur, wenn das jeweilige Bundesland dieses Recht der Gemeinde oder Stadt überträgt.
Wie wichtig mehr Verkehrssicherheit im Ortsgebiet ist, zeigt die Unfallstatistik: Im Vorjahr starben 95 Menschen bei Verkehrsunfällen im Ortsgebiet. 46 Todesopfer waren Seniorinnen und Senioren, davon wurden fast die Hälfte, nämlich 22, als Fußgängerin oder Fußgänger bei einem Verkehrsunfall tödlich verletzt. Insgesamt kamen im Vorjahr 37 Fußgängerinnen und Fußgänger im Ortsgebiet bei Verkehrsunfällen ums Leben, darunter zwei Kinder.2
Unser Verkehrssystem muss auf die Schwächsten im Verkehr mehr Rücksicht nehmen, vor allem im Ortsgebiet. Das Tempo ist ein zentraler Hebel, um Unfälle zu vermeiden oder die Unfallschwere zu reduzieren. Wesentlich ist, dass Kinder beispielsweise am gesamten Schulweg im Ort, von zu Hause bis zur Schule sicher unterwegs sind. Ebenso ist wichtig, dass ältere Menschen, wenn sie beispielsweise Einkaufen oder zum Arzt gehen schon von zu Hause weg sichere Bedingungen vorfinden.
Was vielen nicht bewusst ist: Bei 30 km/h beträgt der Anhalteweg (Reaktionsweg + Bremsweg) auf trockener Fahrbahn rund elf Meter. Bei 50 km/h ist allein der Reaktionsweg 11 Meter. Während ein Pkw mit 30 km/h nach elf Metern steht, hat ein Pkw mit 50 km/h nach elf Metern de facto noch die volle Geschwindigkeit. Wird ein Fußgänger mit 50 km/h angefahren entspricht das einem Fall aus zehn Metern Höhe.3