6. Februar – Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung

©Gaßner L

Der 6. Februar ist seit 2003 der Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation). Dieser Tag macht auf das Schicksal von Frauen und Mädchen aufmerksam, an denen Genitalverstümmelungen vorgenommen wurden oder die davon bedroht sind.

Die Genitalverstümmelung  ist eine weit verbreitete Verletzung von Gesundheit, Integrität und Menschenrechten mit kurz- und langfristigen Folgen für das Leben von Frauen und Mädchen – insbesondere in Bezug auf ihre sexuelle, reproduktive und psychische Gesundheit. Die WHO geht davon aus, dass weltweit 200 Millionen Frauen und Mädchen beschnitten werden. Darüber hinaus wären jährlich drei Millionen Mädchen gefährdet, Opfer einer Beschnediung zu werden. Diese Praxis kann mitunter auch ihren gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Einkommensgenerierung und Führungsmöglichkeiten einschränken. Dies ist nur eine von vielen traditionellen schädlichen Praktiken, die für Frauen und Mädchen ein großes Risiko bedeuten und die derzeit in Gemeinschaften auf der ganzen Welt existieren.

Nicht nur die Genitalverstümmelung ist eine geschlechterspezifische Gewalt, auch Zwangsheirat, Jungfräulichkeitstests, Ernährungseinschränkungen, Fesseln, Narbenbildung, Brandmarkung von Stammeszugehörigkeit, körperliche Züchtigung, Steinigung, gewalttätige Initiationsriten, Vorwürfe der Hexerei, Kindermord, Inzest und Körpermodifikationen, die zum Zweck der Schönheit oder „Heiratsfähigkeit“ von Mädchen und Frauen vorgenommen werden.

Die WHO unterscheidet 4 Haupttypen weiblicher Genitalverstümmelung:

Typ 1: Hierbei handelt es sich um die teilweise oder vollständige Entfernung der Glans clitoris (des äußeren und sichtbaren Teils der Klitoris, die ein empfindlicher Teil der weiblichen Genitalien ist) und/oder der Vorhaut/Klitorisvorhaut (die Hautfalte, die die Glans clitoris umgibt).

Typ 2: Hierbei handelt es sich um die teilweise oder vollständige Entfernung der Klitoris und der kleinen Schamlippen (die inneren Falten der Vulva), mit oder ohne Entfernung der großen Schamlippen (die äußeren Hautfalten der Vulva).

Typ 3: Bei dieser auch als Infibulation bezeichneten Methode wird der Scheideneingang durch die Bildung eines Verschlusses verengt. Der Verschluss erfolgt durch Einschneiden und Verlegen der kleinen oder großen Schamlippen, manchmal auch durch Nähen, mit oder ohne Entfernung der Klitorisvorhaut/Klitorisvorhaut und der Glans.

Typ 4: Hierzu gehören alle anderen schädigenden Praktiken an den weiblichen Genitalien zu nicht-medizinischen Zwecken, z. B. Stechen, Piercen, Einschneiden, Ausschaben und Kauterisieren des Genitalbereichs.

(Quellen: Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung – Wikipedia, Internationaler Tag der Nulltoleranz gegenüber weiblicher Genitalverstümmelung – UN Women Austria)

von Lydia Gaßner

Die mobile Version verlassen