Am 11.03.2024 um 15:45 Uhr stellte eine Polizeistreife im Montafon auf der L 188 einen Pkw fest, der mit weit überhöhter Geschwindigkeit (über 140 km/h) im Ortsgebiet unterwegs war. Der Fahrzeuglenker wurde angehalten und kontrolliert nachdem er zuvor eine Polizeistreife im Gegenverkehr gefährdete. Ein durchgeführter Alkoholtest ergab eine deutliche Alkoholisierung.
Dem Lenker wurde der Führerschein vorläufig abgenommen. Nach Rücksprache mit der BH Bludenz, wurde das Fahrzeug aufgrund der vorliegenden, massiven Geschwindigkeitsüberschreitung gem. § 99a StVO 1960 vorläufig beschlagnahmt. Der Lenker wird von der Polizei wegen der Übertretungen angezeigt. Die 34. StVO-Novelle, BGBl I 2023/90, beinhaltet Regelungen zur Beschlagnahme und zum Verfall von Fahrzeugen iZm erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen. Gleichzeitig werden die Verwaltungsstrafen für diese Delikte erhöht und die Möglichkeit der Verhängung eines Lenkverbotes – bezogen auf ein konkretes Fahrzeug – geschaffen. Die Regelungen trat mit 01.03.2024 in Kraft. Die Novelle sieht eine vorläufige Beschlagnahme von Fahrzeugen bei einer Überschreitung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet um mehr als 60 km/h bzw. außerhalb des Ortsgebietes um mehr als 70 km/h vor.