Die Vorarlberger Polizei führte zwischen dem 19. April 2024, 15 Uhr, und dem 20. April 2024, 1 Uhr, Schwerpunktkontrollen in den Bezirken Feldkirch und Bludenz durch. Das Hauptaugenmerk lag auf durch Alkohol und/oder Suchtmittel beeinträchtigten Fahrzeuglenkern.
Von den Polizeibediensteten wurden knapp 160 Alko-Vortestungen durchgeführt. Daraus resultierten in der Folge sechs Überprüfungen am geeichten Alkomat-Gerät. Eine Person musste ihren Führerschein aufgrund einer festgestellten Alkoholisierung (über 0,8 Promille) an Ort und Stelle abgeben, drei weitere, weil der Verdacht auf eine Beeinträchtigung durch Suchtmittel bestand. Bei zwei Personen wurde eine Alkoholisierung zwischen 0,5 und 0,8 Promille festgestellt. Sie durften die Fahrt nicht fortsetzen und werden bei der Bezirkshauptmannschaft angezeigt.
Drei Fahrzeuglenkende waren bei der Kontrolle nicht in Besitz einer gültigen Lenkberechtigung. Ein kontrollierter Pkw war nicht mehr fahrtauglich – das Kennzeichen wurde abgenommen.
Die Polizei informiert:
Die Vorarlberger Polizei führt in unregelmäßigen Abständen Schwerpunktkontrollen mit koordinierten Kontrollpunkten durch. Trotzdem muss jede und jeder Autofahrer jederzeit mit einer Kontrolle im Straßenverkehr rechnen. Die Polizeibediensteten in Vorarlberg überwachen bei jeder Patrouille die Einhaltung der verkehrspolizeilichen Vorschriften. Speziell ausgebildete Exekutivbedienstete des Verkehrsdienstes sind besonders im Erkennen von beeinträchtigten Fahrzeuglenkenden geschult und jederzeit verfügbar.