Die Rechtskommission des Ständerates der Schweiz:
*Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte über Versäumnisse im Umweltschutz.
Von Dr. Albert Wittwer
Der Entscheid sei zu ignorieren, denn „fröndi Richter“ haben in der Schweiz nichts zu sagen. In ihrem patriarchalischen Selbstbild gibt es nichts, was die Schweiz falsch macht. Wann immer kleinere Fehler eingeräumt werden, erfolgt amtlich und auch im öffentlichen Rundfunk stets der Hinweis, dass andere Länder noch schlechter dastehen. Aber diesmal unterschätzt die konservative Mehrheit die KlimaSeniorinnen und die Zivilgesellschaft. Fortsetzung folgt.
Netanjahu, genannt Bibi.
*Notorisch: Er betreibt die Kastration des Israelischen Obersten Gerichtshofes durch politische Besetzung, zumal er seit Jahren wegen Korruption angeklagt wird. Da kommt zum Machterhalt durch Ablenkung eine immer weiter ausgedehnte „Militäraktion“ gelegen.
*Aktuell: Unbeschadet mehrerer möglicher Grenzübergänge am Land, die Israel blockiert, errichten die USA einen Behelfshafen zur Versorgung der extrem leidenden Zivilbevölkerung. Dennoch sterben Zivilisten, zuerst die Schwächsten, Kinder, Betagte und Frauen, an Hunger und wegen fehlender Medikamente.
Gegen ihn und andere wird ein Haftbefehl wegen gravierender Verletzung des Kriegsvölkerrechtes beantragt. Zeitgleich gegen die Hamas-Anführer wegen Terrorismus. Wie kann der IGH es wagen, ihn „gleich“ zu behandeln wie diese?
Der Antrag des Staatsanwaltes, eines im Zivilberuf britischen Anwaltes, ist noch keine Entscheidung. Der anerkannte Völkerrechtler Nowak geht davon aus, dass der Antrag begründet ist.
Wir lernen aus den Reaktionen von Spitzenpolitikern aus der ganzen Welt:
Die Vorstellung, vor dem Gesetz sei jeder Mensch gleich, ist auch unserem Herrn Bundeskanzler, dem president (US) Biden fremd, denn „Israel ist ein demokratischer Staat“ und keine Terrororganisation“. Also darf ein halbwegs demokratisch gewählter Präsident von den Gerichten nicht behelligt werden. Wird er dennoch in ein Verfahren gezogen, handelt das Gericht „politisch“. Im Falle des Staates Israel ist eine Kritik an der Regierung früh im Verdacht des Antisemitismus.
Wir erinnern uns an den Vorwurf des damaligen Herrn Bundeskanzlers, die österreichische Justiz sei von Sozialisten unterwandert in dem Sinne, dass Richter und Staatsanwälte bei ihrer Amtsführung eine parteipolitische statt rechtsstaatliche Agenda verfolgten.
Es ist wahr, die Gewaltenteilung ist den Herrschern, im Gegenstandfall allesamt Männer, lästig. Also aus der Menschenrechtskonvention austreten und die Höchstgerichte nach dem Vorbild von Donald Trump, der wegen der antiquierten US-Verfassung dazu imstande war, durch dankbare Parvenues als Vasallen ersetzen?
Rechtsstaatlichkeit, kann weder im eigenen Land noch in Bezug auf das Völkerrecht weltweit, auf eine unabhängige Justiz verzichten. Auch wenn die Justiz als menschliche „Arbeit am Verdorbenen“ schwächelt, wären wir noch schlechter gestellt, gäbe es sie nicht. Dass sie nicht von den Machthabern ausgeübt, sondern unabhängig ist, geht auf das England des 12. Jahrhunderts zurück, als Heinrich II. das „Common Law“ und eine von der direkten Kontrolle des Königs nicht beeinflusste Justiz einführte. Montesquieu legte im 18. Jahrhundert dar, dass die Gewaltenteilung Tyrannei und Machtmissbrauch verhindert. Sollte sich herumgesprochen haben.
Anmerkung:
- Die Zeit: https://www.zeit.de/2018/48/israel-benjamin-netanjahu-waffenstillstand-hamas-gaza-palaestina: Netanjahu habe die Finanzierung der Hamas durch Katar zugelassen, um die Zwei-Staaten-Lösung zu verhindern.
Zitate:
- Assize of Clarendon, Dokument aus 1166
- Montesquieu: Vom Geist der Gesetze
- I Ging, chinesisches Weisheitsbuch, „die Arbeit am Verdorbenen“