Gsi.Tipps: Navigieren im Ausland: Fünf Verkehrsregeln, die wohl (fast) niemand kennt

Symbolbild: Bandi Koeck

Mit dem Sommer stehen bei den meisten Österreicher wohlverdiente Urlaube an. Viele genießen einige Tage oder Wochen die Ruhe, erkunden die Heimat oder sind im Ausland unterwegs. Oft muss es jedoch gar nicht die Fernreise sein, die lockt, sondern es genügt auch ein Besuch im Nachbarland oder innerhalb der Grenzen Europas. Damit entfällt auch die Notwendigkeit, in ein Flugzeug zu steigen und das Roadtrip-Abenteuer kann beginnen. Davor sind jedoch zwei Dinge essenziell: Das Fahrzeug randvoll mit Snacks zu füllen und Informationen über die aktuellen Verkehrsregeln in den fremden Ländern einzuholen. Einige dieser Gesetze werden den meisten Autofahrer bestimmt bekannt sein. So oder so ist man beispielsweise in jedem Land auf eine Vignette angewiesen, alle Lichter des Fahrzeugs sollten funktionstüchtig sein und eine Warnweste muss mitgeführt werden. Einige Länder pflegen jedoch besonders ausgefallene und kuriose Regeln, die nicht ganz so offensichtlich sind, aber dennoch eingehalten werden müssen.

„Was in einem Land erlaubt ist, kann in einem anderen Land verboten sein und umgekehrt. Durch das Verständnis der lokalen Verkehrsregeln können Unfälle vermieden werden und die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer kann erhöht werden“, so Matthias Pajek, Co-Gründer vom Großfahrzeug-Sharing Anbieter 123-Transporter. Das Start-up beschäftigt sich intensiv mit dem Thema Fahrsicherheit und gibt immer wieder Tipps zum richtigen Verhalten auf den Straßen. Anlässlich der bevorstehenden Sommerreisen werden nun einige Regeln vor den Vorhang geholt, die den wenigstens bekannt sein dürften.

Deutschland: Halten auf der Autobahn wegen Benzinmangels ist illegal

In Deutschland darf man auf der Autobahn und auf Schnellstraßen nur anhalten, wenn eine Notlage eintritt oder dies unvermeidbar ist, wie bei einem Unfall oder einer Panne. Hat man nicht genug getankt und kommt aus diesem Grund zum Stehen, stellt das keine Ausrede dar und ist somit rechtswidrig und strafbar – man muss sogar mit Bußgeld rechnen. Lustig: Nackt zu fahren ist hingegen erlaubt, da das Fahrzeug als privater Raum gilt. Nur beim Aussteigen sollte man die Kleidung nicht vergessen.

Niederlande: Radfahrer haben auch auf den Straßen die Oberhand

Die Niederlande sind bekannt für ihre fahrradfreundliche Infrastruktur und Kultur. Dies spiegelt sich auch in den Verkehrsregeln wider, die eine besondere Rücksichtnahme auf Radfahrer:innen vorsehen. Autofahrer:innen sind gesetzlich dazu verpflichtet, Radfahrer:innen Vorrang zu gewähren und ihnen ausreichend Platz auf der Straße zu lassen. So soll deren Sicherheit und Wohlbefinden sichergestellt werden. Und: Der Umweltgedanke, für den das niederländische Volk sowieso bekannt ist, wird dadurch noch mehr gefördert. Wohl mit solchen Gesetzen kam es dazu, dass Fahrräder ein wesentlicher und nicht mehr wegzudenkender Bestandteil des täglichen Verkehrs in dem Land wurden.

Dänemark: Autofahrer müssen vor Losfahren prüfen, ob Kinder unter dem Auto sind

Diese dänische Verkehrsvorschrift mag kurios klingen, hat aber einen wichtigen Hintergrund: Sie ist Teil einer breiteren Initiative zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und zum Schutz von Kindern im Straßenverkehr. Durch diese Maßnahme sollen tragische Unfälle vermieden werden, bei denen Kinder involviert sind, die sich in der Nähe eines Fahrzeugs befinden. In Dänemark will man durch diese Regelung die Bedeutung von Sorgfalt und Aufmerksamkeit im Straßenverkehr unterstreichen, insbesondere in Bezug auf die schutzbedürftigsten Verkehrsteilnehmer:innen.

Italien: Zwangsversteigerung des Fahrzeugs bei zu viel Promille

In Italien wird bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze am Steuer eine drastische Maßnahme ergriffen. Diese strikte Regelung dient der Abschreckung und Bekämpfung von Trunkenheit am Steuer, einer der Hauptursachen für Verkehrsunfälle und -todesfälle. Das Land will den Fahrer:innen durch die Androhung des Entzugs des eigenen Fahrzeugs die Ernsthaftigkeit der Situation verdeutlichen und soll dazu beitragen, riskantes und lebensgefährdendes Verhalten zu verhindern. Italien setzt damit ein Zeichen für null Toleranz gegenüber Alkohol am Steuer und betont stets die hohen Kosten und Konsequenzen, die mit dem Fahren unter dem Einfluss von Alkohol verbunden sind.

Spanien: 50 Prozent weniger Strafe, wenn man innerhalb der ersten 20 Tage zahlt

In Spanien besteht eine interessante Regelung bezüglich der Verkehrsstrafen: Wenn man diese innerhalb der ersten 20 Tage nach Erhalt des Bußgeldbescheids bezahlt, verringert sich die Strafe um 50 Prozent. Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Zahlungsmoral der Verkehrsteilnehmer zu verbessern. Zudem dient sie dazu, die Verwaltungskosten für die Durchsetzung der Verkehrsregeln zu reduzieren.

Zusätzliche Auslandsversicherung wird oft vergessen

„Natürlich hat es Vorteile, mit dem eigenen Auto im Ausland unterwegs zu sein, denn mit diesem ist man vertraut und es entstehen keine Kosten für die Anmietung eines Leihfahrzeugs“, hält Pajek fest. Jedoch müsse man sich im Klaren sein, dass bei langen Fahrten ins Ausland mit dem privaten PKW auch der Verschleiß sowie das Pannen- und Versicherungsrisiko zu berücksichtigen sind. „Nicht jeder hat eine Versicherung, welche auch im Ausland greift. Bei 123-Transporter bieten wir dafür ein Auslandspaket an. Dieses umfasst eine Haftpflichtversicherung und die Hilfe im Pannenfall. Hier unterstützt unser Kundenservice, der sich direkt um das Anliegen kümmert und den zuständigen Pannendienst kontaktiert“, erklärt Pajek weiter. Der häufigste Fehler bei der Auto-Anmietung laut ihm?

Kein Auslandspaket zu buchen und somit unerlaubt ins Ausland fahren.
Wie oben erwähnt, ist es alleine schon aus versicherungstechnischen Gründen essenziell, eine Reise über die österreichische Landesgrenze bekannt zu geben und das entsprechende Paket hierfür mit zu buchen. Die Leihfahrzeuge des Anbieters sind zudem alle Neuwägen und kommen direkt aus dem Autohaus. Aus diesem Grund und um verantwortungsbewusstes Verhalten der Mieter zu fördern sowie potenziellen Missbrauch zu verhindern, hat sich das Start-up dazu entschieden, die vor dem Fahrteintritt fällige Kaution mit 1.000 Euro zu beziffern. „Die Kaution dient als eine Sicherheitshinterlegung, um größere Schäden, Diebstahl oder nicht vertragsgemäße Nutzung abzusichern. Diese Summe mag hoch wirken, ist jedoch überaus branchenüblich“, stellt Pajek abschließend fest. Sofern es keine offenen Klärfälle gibt, kann die Kaution ab 15 Banktagen nach Buchungsende online zurückgefordert werden.

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