Insgesamt wurden nicht weniger als 14 Fahrzeuglenker aus dem Verkehr gezogen, bei denen ein konkreter Verdacht auf Drogenbeeinträchtigung vorlag. Acht dieser Fahrzeuglenker wurden am Donnerstagvormittag, 25.07.2024, festgestellt. Mehrere dieser Personen waren auf dem Weg zur Arbeit.
Drei weitere Fahrzeuglenker hatten ihr Fahrzeug in alkoholisiertem Zustand gelenkt.
Zusätzlich wurde 11 Fahrzeuglenkern die Weiterfahrt untersagt, weil diese Kraftfahrzeuge trotz bestehendem Führerscheinentzug bzw. überhaupt ohne Lenkberechtigung in Betrieb genommen hatten. Auch sie werden entsprechend angezeigt.
Am Samstagnachmittag wurde in Damüls im Zuge einer zivilen Verkehrsüberwachung ein Motorradlenker mit weit überhöhter Geschwindigkeit festgestellt. Er fuhr innerorts mit bis zu 105 km/h und außerorts in einem ebenfalls mit 50 km/h beschränkten Bereich mit 141 km/h. Gemäß der seit 01.03.2024 geltenden neuen gesetzlichen Bestimmungen wurde sein Fahrzeug vorläufig beschlagnahmt und dem Lenker zusätzlich der Führerschein abgenommen.
Einem weiteren Motorradfahrer wurde im Bereich Fontanella der Führerschein abgenommen. Er fuhr in der mit 50 km/h beschränkten Hahnenköpfle-Galerie mit 119 km/h und entging einer Fahrzeugbeschlagnahme denkbar knapp.
Neben Beeinträchtigungen im Straßenverkehr stellen auch massive Missachtungen von Geschwindigkeitsbeschränkungen eine erhebliche Gefährdung vor allem auch für die Sicherheit unbeteiligter Verkehrsteilnehmer dar! Die Verkehrspolizei macht deshalb neuerlich darauf aufmerksam, dass auch künftig jederzeit – auch im Zusammenhang mit Veranstaltungen – mit Lenker- und Fahrzeugkontrollen zu rechnen ist.