Polizei Vorarlberg warnt vor strafbaren Halloween-Streichen

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Die Polizei warnt im Vorfeld von Halloween am kommenden Donnerstag (31.10.2024) vor Streichen, die strafbar sind. Gleichzeitig ergeht ein Appell an Eltern und Erziehungsberechtigte, ihre Kinder entsprechend aufzuklären. Das Bewerfen von Fassaden oder Autos mit Eiern bzw. das Beschmieren von Hauswänden oder Fahrzeugen sind Straftaten.

Damit es nicht „Saures“ gibt, mahnt die Landespolizeidirektion Vorarlberg zu Vorsicht. Nicht jeder für Kinder und Jugendliche harmlos wirkende Streich befindet sich im Rahmen der Gesetze. Das Verunstalten oder Beschmieren von Häusern oder Autos, Zerstörungen von Briefkästen oder Mülltonnen sowie Diebstähle oder gar das Bedrohen von Menschen, die keine Süßigkeiten herausgeben wollen, stellen Straftatbestände dar, die ausnahmslos zur Anzeige gebracht werden. Die Polizei wird zu Halloween verstärkt Streifen im Einsatz haben und bei möglichen Strafrechtsdelikten einschreiten.

Auch wenn Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren noch nicht strafrechtlich belangt werden könnten, haben Geschädigte die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Klage, um eine Wiedergutmachung des entstandenen Schadens, wie z. B. die Reinigung der Hausfassade oder Erneuerung der Mülltonnen, geltend zu machen. Weiters wird die zuständige Jugendwohlfahrt informiert, die auch dazu befugt ist, Erziehungsmaßnahmen zu setzen.

Die Polizei erinnert auch an das Vorarlberger Kinder- und Jugendgesetz, wonach Jugendliche erst mit 16 Jahren unbegrenzt allein unterwegs sein dürfen. Unter 14 gelten Ausgehzeiten von 5.00 bis 23.00 Uhr, ab 14 Jahren von 5.00 bis 1.00 Uhr.

Außerdem:

LPD Vorarlberg, Öffentlichkeitsarbeit, Tel. +43 (0) 59 133 80 1133

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