Ab dem 1. November müssen Fahrzeuge bei winterlichen Fahrverhältnissen wieder mit den richtigen Reifen ausgestattet sein.
Vom 1. November bis zu 15. April des darauffolgenden Jahres gilt in Österreich die situative Winterreifenpflicht. Bei winterlichen Fahrbahnbedingungen wie Schnee, Matsch und Eis dürfen während dieser Zeit nur Fahrzeuge mit Winterreifen auf den Straßen unterwegs sein. „Diese Vorschrift ist unerlässlich, um auf winterlichen Straßen die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Winterreifen bieten eine bessere Haftung und Kontrolle über das Fahrzeug, was Unfälle und gefährliche Situationen verhindert“, erklärt Erich Groiss, technischer Koordinator beim ARBÖ.
„Winterreifen sind als solche nur dann zugelassen, wenn sie seitlich entsprechend mit einem „M+S“ Symbol gekennzeichnet sind (alternativ „MS, M.S., „M&S“, „M/S“) und/ oder dem Schneeflockensymbol und natürlich die Profiltiefe mehr als 4mm beträgt“, so Groiss weiter. Auch Ganzjahresreifen tragen dieses Symbol und sind somit für den Einsatz im Winter zugelassen. Wie gut sich die unterschiedlichen Modelle der praktischen Allrounder bei unterschiedlichen Fahrverhältnissen schlagen, zeigt der aktuelle ARBÖ-Ganzjahresreifentest: www.arboe.at/reifentest.
Bei Missachtung der Winterreifenpflicht drohen mitunter hohe Strafen: Die Polizei kann bei einer Kontrolle im Extremfall (Gefährdung) bis zu 10.000 Euro Strafe verhängen. Auch sind Probleme mit der Versicherung vorprogrammiert, wenn es bei winterlichen Fahrbedingungen zu einem Verkehrsunfall kommt und das Fahrzeug nicht mit Winterreifen ausgestattet war. ARBÖ-Rechtsexperte Mag. Johann Kopinits empfiehlt: „Die Winterreifenpflicht sollte unbedingt eingehalten werden, da dadurch rechtliche Probleme und Strafen leicht vermieden werden können.“