Die Gemeinde Altach wird die neue Entlastungsstraße „Kratten“ am Montag, den 18. November 2024 offiziell für den Schwerverkehr freigegeben.
Ab diesem Zeitpunkt ist die Zufahrt zum Gewerbegebiet Altach für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen ausschließlich über diese Umfahrungsstraße möglich. Die Arbeiten an der Straße, die auf eine deutliche Entlastung des innerörtlichen Verkehrs abzielen, wurden in den letzten Wochen erfolgreich abgeschlossen. Das neu errichtete Teilstück wird für Fahrzeuge über 7,5 Tonnen künftig als einzige Zu- und Abfahrtsmöglichkeit für das Gewerbegebiet dienen.
Wichtig: Die Zufahrt über das Ortsgebiet, insbesondere über die Wohnbereiche Lirerstraße sowie Ober- und Unter Hub, ist für den Schwerverkehr nicht mehr gestattet. Mit dieser Maßnahme sollen Anwohner entlastet und der Durchgangsverkehr im Gemeindegebiet deutlich reduziert werden. Die Gewerbetreibenden wurden entsprechend informiert und gebeten, die neue Verkehrsregelung einzuhalten.
Die Änderung der Zufahrt für den Schwerverkehr beeinflusst zudem auch die Nutzung der Wiesstraße. Die Nutzung der Autobahnüberführung ist für den motorisierten Verkehr nur noch für Nutzungsberechtigte (Grundeigentümer) erlaubt. Die Anfahrt zu den Bauernhöfen/Hofläden erfolgt über das Stadion Schnabelholz.
Die Gemeinde Altach dankt für das Verständnis und die Kooperation aller Beteiligten und blickt optimistisch auf eine Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet.