Fußgängerzone Vorplatz Häusle-Villa
Der neu gestaltete Vorplatz der Häusle-Villa wird zur Fußgängerzone erklärt und damit dauerhaft „autofrei“. Diese Maßnahme markiert einen grundlegenden Wandel in der Nutzung und Funktion des Platzes, der bislang vor allem als Zufahrtsbereich für die Schule und die Kirche St. Peter diente.
Die Neugestaltung des Vorplatzes hat eine Umgebung geschaffen, die auf die Bedürfnisse von Fußgängern und Radfahrern zugeschnitten ist. Mit durchdachten architektonischen Elementen, Sitzgelegenheiten und ansprechender Bepflanzung wurde ein öffentlicher Raum gestaltet, der Aufenthaltsqualität auf höchstem Niveau bietet. Der Platz lädt nun zum Verweilen, Begegnen und Entspannen ein – ein Gewinn für Anwohner und Besucher und die Gemeinde insgesamt.
Um diese neu geschaffene Qualität zu schützen und den Platz in seiner Funktion zu stärken, hat der Gemeindevorstand am 21. Oktober 2024 beschlossen, den Vorplatz zur offiziellen Fußgängerzone zu erklären. Damit ist die Zufahrt für Kraftfahrzeuge künftig nur noch in Ausnahmefällen und mit spezieller Berechtigung möglich. Fußgänger und Radfahrer dürfen den Platz weiterhin ohne Einschränkungen nutzen, wobei für Radfahrer Schrittgeschwindigkeit gilt.
Beruhigtes und sicheres Umfeld
Dieses Fahrverbot dient nicht nur der Verkehrssicherheit, sondern unterstützt auch die nachhaltige Nutzung des öffentlichen Raums. Ohne störenden Autoverkehr entsteht ein beruhigtes, sicheres und angenehmes Umfeld, das allen Menschen – insbesondere Familien, Kindern und älteren Personen – zugutekommt. Darüber hinaus leistet die autofreie Gestaltung einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Förderung sanfter Mobilität.
Der Vorplatz der Häusle-Villa ist ein gelungenes Beispiel dafür, wie durchdachte Planung und klare verkehrspolitische Entscheidungen dazu beitragen können, öffentlichen Raum aufzuwerten und zukunftsfähig zu gestalten.