Autofahrer aufgepasst: Alle Änderungen für 2025 auf einen Blick

Symbolbild: Bandi Koeck

Auch im kommenden Jahr wird Autofahren wieder teurer. Hier die wichtigsten Änderungen für den motorisierten Verkehr:

Erhöhung der CO₂-Bepreisung
Ab 1. Jänner 2025 steigt die CO₂-Bepreisung auf 55 Euro pro Tonne CO₂. Diesel verteuert sich um etwa 3 Cent pro Liter, Eurosuper 95 um rund 2 Cent.

Neue CO₂-Grenzwerte für die Normverbrauchsabgabe (NoVA)
Die neue Formel lautet:
(CO₂-Emissionswert in g/km – 94 g) : 5 = NoVA-Steuersatz
Ein Malus von 80 Euro pro Gramm CO₂/km wird ab einem Grenzwert von 155 g/km fällig.

Für leichte Nutzfahrzeuge sinkt der Grenzwert von 150 auf 147 Gramm CO₂/km, der Malus-Grenzwert von 218 auf 208 Gramm CO₂/km.

Neue CO₂-Grenzwerte für den Sachbezug
Ab 1. Jänner 2025 fällt bei Fahrzeugen bis 126 g CO₂/km ein Sachbezug von 1,5 Prozent an (maximal 720 Euro monatlich). Bei höherem CO₂-Ausstoß steigt der Satz auf 2 Prozent (maximal 960 Euro). Elektro- und Wasserstofffahrzeuge bleiben sachbezugsfrei.

Kilometergeld
Das amtliche Kilometergeld wird ab 1. Jänner 2025 vereinheitlicht:

Für Kraftfahrzeuge bleibt die steuerliche Obergrenze bei 30.000 Kilometern pro Jahr.

Autobahnvignette
Nach Anpassung an den Verbraucherpreisindex steigen die Vignettenpreise um 7,7 Prozent. Die Jahresvignette für PKW kostet nun erstmals über 100 Euro.

Tarife für PKW (zweispurige Fahrzeuge bis 3,5t hzG):

Tarife für Motorräder:

Die Vignetten sind in der Farbe Seegrün erhältlich und gelten ab 1.12.2024 bis 31.1.2026.

Förderung für Elektroautos
Die Förderung für den Ankauf von Elektrofahrzeugen bleibt bis 31. Mai 2025 bestehen:

Anträge sind ausschließlich online möglich, solange Budgetmittel verfügbar sind.

Neue Abgasklasse für Motorräder
Ab 1. Jänner 2025 dürfen nur Motorräder der Abgasklasse Euro 5+ neu zugelassen werden. Für ältere Modelle gibt es begrenzte Ausnahmen (bis 10 Prozent oder 100 Stück pro Modell), die bis Ende 2026 verkauft werden dürfen.

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