Weihnachtszeit – die Landesverkehrsabteilung der Polizei zieht Bilanz
Auch heuer werden von der Vorarlberger Polizei in der Vorweihnachtszeit wieder vermehrt Schwerpunktkontrollen in Bezug auf beeinträchtigte Fahrzeuglenker durchgeführt. Bislang wurden bei 5 Einsätzen in allen vier Bezirken insgesamt 15 alkoholisierte und 17 durch Drogen beeinträchtigte Fahrzeuglenker festgestellt und aus dem Verkehr gezogen.
Ein konkreter Vergleich mit dem Vorjahr ist zurzeit noch nicht möglich, die Zahlen dürften aber im in etwa den Vorjahreswerten entsprechen. Erfreulich ist die Tendenz, dass nur relativ wenige Alkolenker im Zusammenhang mit Weihnachtsfeiern aufgegriffen wurden. Hier kann festgestellt werden, dass inzwischen von vielen Unternehmen die Fahrbewegungen organisiert werden und sich dies offenbar wirklich positiv auswirkt! Die Polizei macht ausdrücklich darauf aufmerksam, dass aufgrund des von beeinträchtigten Fahrzeuglenkern ausgehenden Gefahrenpotenzials für die Verkehrssicherheit weiterhin jederzeit mit Kontrollen zu rechnen ist. Dies gilt insbesondere auch für die kommenden Feiertage! Von Jänner bis November 2024 wurden von der Vorarlberger Polizei bislang 1052 alkoholisierte Fahrzeuglenker angehalten, im Vergleichszeitraum 2023 waren dies noch 1091 gewesen.
Bis November 2024 wurden 484 suchtgiftbeeinträchtigte Fahrzeuglenker angezeigt, dies entspricht einem Rückgang von 15 % zum Vorjahr. Ein besonders drastisches Beispiel für diese Gefährdung lieferte am Wochenende ein knapp 70 – jähriger PKW-Lenker aus Vorarlberg, der in der Nacht auf Sonntag in offensichtlich alkoholisiertem Zustand auf der A14 in Fahrtrichtung Deutschland fuhr.
Eine Zivilstreife der Landesverkehrsabteilung bemerkte den Lenker, als er im Bereich Dornbirn Nord seinen völlig unbeleuchteten PKW mit lediglich 50 km/ auf der Autobahn lenkte. Der Lenker, der noch vier weitere Familienangehörige mitführte, ignorierte anfangs mehrere Versuche der Polizei, ihn von der Autobahn abzuleiten. Im Zuge der nachfolgenden Kontrolle erklärte der Mann lapidar, er wisse nicht, wie bei diesem Auto die Beleuchtung eingeschaltet werde, dies funktioniere bei seinem eigenen PKW anders. Er verweigerte die Alkomatuntersuchung und wird deswegen und etlichen weiteren Verwaltungsübertretungen an die Bezirkshauptmannschaften Dornbirn und Bregenz angezeigt werden.