Nach dem Finanzpaket wird bald das Abschiebepaket die Koalitionsverhandler beschäftigen. Dazu ein kleiner Blick über die Landesgrenzen.
Von Dr. Albert Wittwer
Friedrich Merz, jetzt Kanzlerkandidat, ehemals Manager beim weltweit größten Vermögensverwalter BlackRock, will Deutschlands Grenze zu den Nachbarländern langfristig kontrollieren, um die „illegale“ Einwanderung zu verhindern. Außerdem rechtskräftig zur Ausreise verpflichtete Personen in einer permanenten Ausreisehaft einsperren. Dies deshalb, weil es ja regelmäßig kein Land gibt, das diese aufnehmen will. Allenfalls muss man dazu ein Land bestechen. wie aktuell Italien, das an Tunesien aus diesem Anlass vierhundert Millionen Euro Entwicklungshilfe zahlt. Und Asylwerber in ein teures, umzäuntes Lager in Albanien auslagern will. Kolumbien wollte sogar dreihundert Kolumbianer (!) nicht zurücknehmen – und ist mit Zolldrohungen umgestimmt worden.
Permanente Grenzkontrollen sind im Schengenraum nicht zulässig. Das dauerhafte Einsperren ohne Gerichtsurteil ist aktuell in mehrfacher Hinsicht rechtswidrig, außerdem verfassungswidrig, also durch ein Gesetz nicht einzurichten.
Wer, vordergründig legal, aus einem Drittland einreisen will, braucht für ein Schengen-Visum, eine lange Liste von Papieren und Geld:
Gültiger Reisepass: Dieser muss mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültig sein und mindestens zwei leere Seiten enthalten.
Ausgefülltes Visumantragsformular: Das Formular muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt sowie unterschrieben sein.
Aktuelle Passfotos: In der Regel werden zwei biometrische Fotos benötigt.
Reiseplan: Nachweis über die geplante Reiseroute, einschließlich Flugbuchungen und Unterkunftsreservierungen.
Finanzielle Nachweise: Belege, die zeigen, dass Sie über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts verfügen.
Krankenversicherung: Eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro, die den gesamten Schengen-Raum abdeckt.
Nachweis des Rückkehrwillens: Dokumente, die belegen, dass Sie nach Ablauf des Visums in Ihr Heimatland zurückkehren, wie z. B. Arbeitsbescheinigungen, Immatrikulationsbescheinigungen oder Eigentumsnachweise.
Das macht den Wert des europäischen Passes deutlich. Dennoch, das Zurückweisen von Menschen ohne Papiere an der Grenze ist unzulässig. Es müssen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention jedenfalls die Asylgründe (Gefahr für Leib und Leben, Folter) geprüft werden. Das trifft auch für Menschen zu, die sich über die grüne Grenze hereingeschlichen haben *).
Menschenwürde.
Auch uns eingeborenen Europäern sollte klar sein. Einmal aufgeweicht, werden die Menschenrechte auch uns nicht mehr vor dem willkürlichen Zugriff der Regierenden schützen. Dazu genügt ein aktueller Blick in die weltweit älteste Demokratie, die USA. Müssen wir uns warm anziehen?
Die Zeitzeugin des Holokaust Erika Freeman empfahl uns beim Gedenken im Parlament, „den Mut nicht zu verlieren. Wunder geschehen, manchmal dauern sie etwas länger.“
*) Art. 3 und 8 MRK