Die geordnete Überführung des Liechtensteinischen Rundfunks (LRF) in eine private Trägerschaft, wie sie eine Motion der Vaterländischen Union (VU) im November gefordert hat, ist bis Ende des Jahres nicht umsetzbar. Darüber informiert die Liechtensteiner Regierung heute. Nun wird versucht, die Frist zu verlängern.
Liechtensteins Regierungschef-Stellvertreterin und Medienministerin, Sabine Monauni, hatte die Parteispitzen sowie die Verantwortlichen von Radio Liechtenstein gestern, Montag, erneut zum Gespräch geladen. LRF-Verwaltungsratspräsident Jürg Bachmann und Geschäftsführerin Doris Quaderer informierten dabei über die aktuelle Situation des Radiosenders. Beim Gespräch gestern, Montag, anwesend waren die Parteileitungen der Vaterländischen Union (VU), der Fortschrittlichen Bürgerpartei (FBP), der Demokraten pro Liechtenstein (DpL) und der Freien Liste (FL).
Ohne Landesbeitrag geht es nicht
Die Diskussion über die Zukunft des Senders begann bereits vor zwei Jahren, als die Demokraten pro Liechtenstein (DpL) eine Initiative zur Abschaffung des Rundfunkgesetzes einbrachten. Im Oktober 2024 wurde diese mit 55,4 Prozent der Stimmen angenommen. In der Folge beauftragte der Landtag die Regierung, einen Plan zur Privatisierung zu erarbeiten. Allerdings stellte sich heraus, dass eine Grundversorgung mit verlässlichen Informationen (Service public) ohne staatliche Unterstützung nicht sichergestellt werden kann. Ein entsprechender Leistungsauftrag müsste vom Landtag beschlossen, öffentlich ausgeschrieben und gemäß EWR-Recht bei der EFTA-Überwachungsbehörde in Brüssel angemeldet werden – ein Prozess, der bis Jahresende nicht abgeschlossen werden kann.
Ohne Fristverlängerung ist Schluss
Ohne eine klare politische Entscheidung droht Radio Liechtenstein in den kommenden Wochen die Abwicklung, da der Liechtensteinische Rundfunk (LRF) bestehende Verpflichtungen einhalten muss. Um das zu verhindern, wird nun versucht, einen politischen Konsens für eine einjährige Verschiebung der Gesetzesaufhebung zu finden. Zudem soll geklärt werden, ob und in welchem Umfang ein staatlicher Beitrag für einen Service-public-Auftrag bestehen bleibt. Die Parteien wurden gebeten, bis zum kommenden Montag, 31. März, eine schriftliche Stellungnahme abzugeben.