Künftig sollen in den Liechtensteiner Gemeinden nicht mehr nur Gemeindebürger, sondern alle in der Gemeinde wohnhaften Liechtensteiner Bürger über die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgern ins Gemeindebürgerrecht entscheiden können.
Die liechtensteinische Regierung hat am Mittwoch einen entsprechenden Vernehmlassungsbericht zur Änderung des Gemeindegesetzes und des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechts verabschiedet. Bisher war diese Entscheidung über die Aufnahme von ausländischen Staatsbürgern ins Gemeindebürgerrecht nur den Gemeindebürgern vorbehalten. Die Vernehmlassungsfrist endet am 27. Juni 2025.
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