Liechtensteins Regierungschef Daniel Risch und Fabian Schmid, Leiter des Amts für Informatik, informieren am Dienstag über kurzfristige Maßnahmen zur Optimierung des E-Governments. Hintergrund sind die seit Januar 2025 bestehenden Neuerungen im Bereich der Mehrwertsteuerabrechnung, die nun ausschließlich über das neue eMWST-Portal erfolgen.
Bis Ende März 2025 haben bereits über 15.000 Unternehmen den neuen Basisdienst eVertretung aktiviert, und mehr als 3000 Mehrwertsteuerabrechnungen wurden über das eMWST-Portal eingereicht. Damit haben rund 70 Prozent der Unternehmen ihre Steuerabrechnung bereits erledigt, teilt Regierungschef Daniel Risch an einer Pressekonferenz am Dienstanachmittag mit. Trotz der positiven Entwicklung habe es vereinzelt Schwierigkeiten gegeben, insbesondere bei der Nutzung der eID.li und bei der Performance des Basisdienstes eVertretung.
Drei zentrale Maßnahmen beschlossen
Um diese Herausforderungen zu bewältigen, hat die Regierung folgende kurzfristige Maßnahmen beschlossen:
- Alternative Anmelde- und Identifizierungsmethode
Personen, die ihre eID.li nicht nutzen möchten oder können, erhalten die Möglichkeit, sich vor Ort in der Landesverwaltung für den Zugang zu E-Government-Diensten zu identifizieren. Die Umsetzung erfolgt durch eine Anpassung der E-Government-Verordnung. - Verbesserung der Performance des Basisdienstes eVertretung
Die bestehenden technischen Probleme im Basisdienst eVertretung sollen so schnell wie möglich behoben werden, um die Nutzung für Unternehmen und Bürger zu erleichtern. - Fristverlängerung für die Mehrwertsteuerabrechnung
Die Frist zur Einreichung der Mehrwertsteuerabrechnung für das vierte Quartal 2024 und das zweite Semester 2024 wird um weitere zwei Monate bis Ende Juni 2025 verlängert. Dadurch bleibt auch die Frist für das erste Quartal 2025 bis Ende Juni bestehen. Die Zahlungsfristen bleiben jedoch unverändert.
Mit diesen Maßnahmen soll sichergestellt werden, dass alle Nutzerinnen und Nutzer des neuen E-Government-Systems eine möglichst reibungslose Abwicklung ihrer steuerlichen Verpflichtungen gewährleisten können.