Hostingdienste sollen dazu verpflichtet werden, terroristische Inhalte aus dem Internet zu entfernen. Die Liechtensteiner Regierung hat einen entsprechenden Gesetzesentwurf ausgearbeitet und in die Vernehmlassung geschickt.
Die Liechtensteiner Regierung hat den Vernehmlassungsbericht für ein neues Durchführungsgesetz zur Terrorist Content Online-Verordnung (EWR-TCOVDG) sowie Änderungen am Beschwerdekommissionsgesetz verabschiedet. Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung der EU-Verordnung 2021/784, die Hostingdienste dazu verpflichtet, terroristische Inhalte rasch aus dem Internet zu entfernen. Ziel ist es, eine missbräuchliche Nutzung digitaler Plattformen für extremistisches Gedankengut zu verhindern und so zur öffentlichen Sicherheit beizutragen.
Das neue Gesetz legt fest, welche Behörden in Liechtenstein für die Durchsetzung der Verordnung zuständig sind. Zudem werden klare Vorschriften zu Sanktionen definiert, um die Einhaltung der Regelungen sicherzustellen. Die Verordnung wird nach ihrer Übernahme in das EWR-Abkommen direkt anwendbar sein, benötigt jedoch einige nationale Anpassungen. Der Vernehmlassungsbericht kann über die Regierungskanzlei oder deren Website eingesehen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 24. Juni 2025.